Antwort auf schriftl. Anfrage von Thomas Mütze zu “Inanspruchnahme verlängerter Ladenöffnungszeiten”
3. September 2010 | Eingetragen unter: Anträge, Anfragen, InitiativenFrau Präsidentin
des Bayerischen Landtags
Barbara Stamm, MdL
Maximilianeum
81627 München
Name
Dr. Bianca Edholzer
Telefon
089 1261-1753
Telefax
089 1261-1790
bianca.edholzer@stmas.bayern.d
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PI/G-4253-3/559 A, 22.07.2010 II3/6131-1/26 19.08.2010
Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze betreffend
Inanspruchnahme verlängerter Ladenöffnungszeiten
Anlagen
3 Abdrucke dieses Schreibens
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze beantworte ich
wie folgt:
In der Anlage zur Ladenschlussverordnung (LSchlV) vom 21. Mai 2003 (GVBl
S. 340), zuletzt geändert durch § 1 Dritte Änderungsverordnung vom 17. September
2007 (GVBl S. 648), sind derzeit knapp 500 bayerische Gemeinden oder Gemeindeteile
gelistet. In diesen Orten dürfen Badegegenstände, Devotionalien, frische
Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinn des § 4
Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen
sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, abweichend von § 3 Abs.
1 Nr. 1 des Ladenschlussgesetzes des Bundes an jährlich höchstens 40 Sonn- und
Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden verkauft werden.
Für diese Orte besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, der für das Ladenschlussrecht
zuständigen Fachabteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen (StMAS) mitzuteilen, ob und ggf. wie oft (bis jährlich höchstens 40 Sonnund
Feiertagen) sie von dem o. g. Ausnahmetatbestand Gebrauch machen.
Die konkrete Fragestellung des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze „Welche der dort aufgeführten
Gemeinden macht von ihrem Recht Gebrauch?“ kann folglich nicht namentlich beantwortet
werden.
Eine im Jahr 2009 durch das StMAS bei den Regierungen durchgeführte Abfrage ergab jedoch,
dass von den knapp 500 in der Anlage zur LadSchlV aufgeführten Gemeinden oder Gemeindeteilen
etwa 200 trotz Ermächtigung diese Ausnahmemöglichkeit nicht nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer
Staatsministerin