8. Dezember 2010
Gemeinde brauchen Rechtsgrundlage für Grabmale, die nicht aus
Kinderarbeit stammen
München (07.12.2010/bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern alle Fraktionen auf, im Kampf gegen Kinderarbeit morgen dem grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes im Kommunalausschuss zuzustimmen. „Wir brauchen auf Landesebene eine Rechtsgrundlage, die es Gemeinden zweifelsfrei ermöglicht, in ihren Friedhofssatzungen festzulegen, dass nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind“, erklärt die rechtspolitische Sprecherin Christine Stahl. Hintergrund ist, dass auch Natursteine zu den Produkten gehören, die zum Teil unter massiven Einsatz von Kindern gewonnen bzw. hergestellt werden. Immer mehr Gemeinden haben deshalb beschlossen, die Verwendung von Grab- und anderen Natursteinen aus dieser Kinderarbeit in ihren Friedhofssatzungen auszuschließen. Mittlerweile gibt es jedoch mehrere Gerichtsurteile, die den Kommunen entsprechende Satzungen verbieten, wie die Entscheidung des BayVGH 2009 gegen die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München. Christine Stahl: „ Die Gemeinden brauchen jetzt möglichst schnell Rechtssicherheit.“ Bereits im Oktober 2009 habe es im Plenum ein einstimmiges Votum aller Fraktionen gegen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit gegeben. „Damals wurde die Staatsregierung aufgefordert, sich für eben so eine Rechtsgrundlage einzusetzen, aber passiert ist bis heute nichts.“
25. November 2010
Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze, Bündnis 90/
Die Grünen
zum Plenum vom 23. November 2010
Da der hessische Finanzminister Thomas Schäfer letzte Woche angekündigt hat die
Kommunen schneller als üblich an den zusätzlichen Steuereinnahmen zu beteiligen, weil nach
der jüngsten Steuerschätzung für diese nach seinen Angaben 2010 und 2011 deutlich mehr
Geld zur Verfügung steht, das üblicherweise erst im Abstand von zwei Jahren endgültig
abgerechnet und ausgezahlt wird, frage ich die Staatsregierung, ob die Staatsregierung diesen
hessischen Vorschlag bereits kennt, wie sie ihn einschätzt und ob sie sich vorstellen kann, im
Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs den bayerischen Kommunen die anteiligen
zusätzlichen Steuereinnahmen, genauso wie in Hessen, früher auszuzahlen?
Antwort des Staatsministeriums der Finanzen
Der Staatsregierung ist die entsprechende Pressemitteilung des hessischen Finanzministers
vom 18.11.2010 bekannt. Der hessische Finanzminister, Dr. Thomas Schäfer hat angekündigt,
die Steuermehreinnahmen, die das Land Hessen nach der Steuerschätzung vom November
2010 für die Jahre 2010 und 2011 zu erwarten hat, bereits im Finanzausgleich 2011 zu
berücksichtigen, und nicht, wie es nach dem das hessischen Finanzausgleichsgesetz üblich ist,
erst per Spitzabrechnung des Steuerverbundes im jeweils übernächsten Jahr.
Der hessische Vorschlag ist auf Bayern nicht übertragbar. Im Unterschied zu Hessen wird in
Bayern der allgemeine Steuerverbund des kommunalen Finanzausgleichs für das jeweilige
Haushaltsjahr nicht nach einer Prognose künftiger Steuereinnahmen des Landes veranschlagt,
sondern nach dem tatsächlich erfolgten Aufkommen an Steuern vom 1. Oktober des
vorvorhergehenden Jahres bis zum 30. September des vorhergehenden Jahres. Damit
betrachtet der bayerische Finanzausgleich einen zu Beginn des jeweiligen Haushaltsjahres
bereits abgeschlossenen Verbundzeitraum.
Durch diese Vorgehensweise haben die Kommunen auch Planungssicherheit hinsichtlich der
über den Finanzausgleich erhaltenen Mittel. Sie müssen nicht damit rechnen, dass im
Folgejahr Einnahmeeinbrüche durch Verbundsabrechnungen erfolgen. Durch die
Zeitversetzung im bayerischen Modell profitieren die Kommunen zwar bei ansteigenden
Steuereinnahmen erst zeitversetzt. Da der Finanzausgleich aber auch auf Steuerrückgänge mit
Zeitverzug reagiert, bedeutet dies für die Kommunen, deren eigene Steuereinnahmen
überdurchschnittlich zyklisch reagieren, gerade in schwierigen Zeiten von Steuereinbrüchen
einen wertvollen antizyklischen Puffer.
Im Rahmen des kommunalen Spitzengesprächs hat der Freistaat den Kommunen erst letzten
Freitag trotz der eigenen schwierigen finanziellen Situation im Staatshaushalt und trotz des
bereits in den vergangenen Jahren erreichten hohen Niveaus des kommunalen
Finanzausgleichs weitere spürbare Verbesserungen zugestanden.