22. März 2012
Breitbandausbau braucht substantielle Förderung!
München (21.03.2012/bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag kritisieren die Pläne der Staatsregierung zum Breitbandausbau als zu kurz gesprungen. „Eine kraftvolle Breitbandförderung des ländlichen Raumes sieht anders aus“, erklärt der Sprecher für den Ländlichen Raum, Thomas Mütze. 100 Millionen Euro für die nächsten 5 Jahre seien zu wenig, v. a. da man sich nicht auf strukturschwache Gebiete allein konzentriere. Die Grünen befürchten, dass sich letztendlich wieder eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip durchsetzen wird.
„Für die ländlichen Regionen ist der Anschluss an eine zukunftsfähige Breitband-Infrastruktur nicht nur ein wichtiger Standortfaktor, sondern auch eine zentrale Frage der gesellschaftlichen Teilhabe.“ Vor allem in den vom demographischen Wandel besonders betroffenen Regionen, aber auch grundsätzlich für behinderte und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen sei der schnelle Internetanschluss wesentliche Voraussetzung, Dinge des Alltages auch weiter erledigen zu können, wie Behördengänge, Bestellung von Lebensmitteln und Medikamenten. Thomas Mütze: „Daher macht es wenig Sinn, nur den Anschluss von Gewerbegebieten zu fördern. Die Verantwortung von Bund und Wirtschaft entbindet nicht die Länder, sich substanziell an einem schnellen Breitband-Ausbau zu beteiligen.“
8. Dezember 2010
Gemeinde brauchen Rechtsgrundlage für Grabmale, die nicht aus
Kinderarbeit stammen
München (07.12.2010/bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern alle Fraktionen auf, im Kampf gegen Kinderarbeit morgen dem grünen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes im Kommunalausschuss zuzustimmen. „Wir brauchen auf Landesebene eine Rechtsgrundlage, die es Gemeinden zweifelsfrei ermöglicht, in ihren Friedhofssatzungen festzulegen, dass nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind“, erklärt die rechtspolitische Sprecherin Christine Stahl. Hintergrund ist, dass auch Natursteine zu den Produkten gehören, die zum Teil unter massiven Einsatz von Kindern gewonnen bzw. hergestellt werden. Immer mehr Gemeinden haben deshalb beschlossen, die Verwendung von Grab- und anderen Natursteinen aus dieser Kinderarbeit in ihren Friedhofssatzungen auszuschließen. Mittlerweile gibt es jedoch mehrere Gerichtsurteile, die den Kommunen entsprechende Satzungen verbieten, wie die Entscheidung des BayVGH 2009 gegen die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München. Christine Stahl: „ Die Gemeinden brauchen jetzt möglichst schnell Rechtssicherheit.“ Bereits im Oktober 2009 habe es im Plenum ein einstimmiges Votum aller Fraktionen gegen Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit gegeben. „Damals wurde die Staatsregierung aufgefordert, sich für eben so eine Rechtsgrundlage einzusetzen, aber passiert ist bis heute nichts.“