Anfrage zur Grundsteuer mit Antwort des Staatsministers

27. Mai 2010

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen 􀁸 Postfach 22 00 03 􀁸 80535 München
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Herr Schauer
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089 2306-2554
Telefax
Präsidentin des
Bayerischen Landtags
Frau Barbara Stamm, MdL
Maximilianeum
81627 München
089 2306-2803
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PI/G-4253-43/500 F, 29. April 2010 LB/34 – G 1000 – 004 – 19 481/10 19. Mai 2010
Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze vom 28. April
2010
betreffend Grundsteuer
Anlagen: Abdruck dieses Schreibens (5fach)
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze vom 28. April
2010 beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ist der Staatsregierung die Machbarkeitsstudie „Grundsteuer auf der Basis von Verkehrswerten“
der Freien Hansestadt Bremen bekannt?
Antwort:
Der Staatsregierung ist die Machbarkeitsstudie bekannt.
Frage 2:
Hält die Staatsregierung den Vorschlag hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für
die Steuer sinnvoll oder sollte die Berechnung auf der Grundlage der Einheitswerte
fortgeführt werden?
- 2 -
Antwort:
Weder von den Gemeinden als Gläubigern der Grundsteuer noch von den Bürgerinnen
und Bürgern ist vernehmbar Kritik an der derzeitigen Bemessungsgrundlage für
die Grundsteuer laut geworden, obwohl diese Steuer durch die Möglichkeit der Abwälzung
auf die Mieter nahezu jede Bürgerin und jeden Bürger betrifft, ihre Berechnung
nur von wenigen Fachleuten nachvollzogen werden kann und die fehlende
Aktualität der Einheitswerte als Ausgangsgröße für die Steuerberechnung allgemein
bekannt ist. Die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Grundsteuer wiegen offensichtlich
im Bewusstsein der Betroffenen die Schwächen der aktuellen Grundsteuerbemessungsgrundlage
auf, wobei diese Vorteile letztlich vor allem auf die aus
anderen Gründen kritisierte fehlende Aktualisierung der Einheitswerte zurückzuführen
sind.
Dennoch hält die Staatsregierung die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für reformbedürftig,
um den unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Feststellung der
Einheitswerte zu begrenzen und den Bürgerinnen und Bürgern eine nachvollziehbare
Berechnung ihrer Steuerbelastung zu ermöglichen. Ergebnis einer solchen Reform
muss sein, dass den Gemeinden ein nachhaltiges Steueraufkommen in bisheriger
Höhe gesichert bleibt und die einzelnen Steuerzahler nicht spürbar höher belastet
werden als bisher.
Frage 3:
Wie bewertet die Staatsregierung den Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit und
der Kosten oder Kostenersparnis für die Verwaltung?
Antwort:
Die Feststellung von Verkehrswerten von Immobilien ist ein gängiges Verfahren
auf der Grundlage nationaler (in der Immobilienwertverordnung) und internationaler
Standards. Die Kosten für nach diesen Standards erstellte Wertgutachten betragen
jedoch das Mehrfache des jährlichen Grundsteueraufkommens des jeweiligen
Grundstücks. Die hier angewendeten Methoden sind für die Berechnung der Grundsteuer
daher nicht geeignet. Ziel der Machbarkeitsstudie war es zu untersuchen, ob
eine verhältnismäßig große Annäherung an die nach den anerkannten Standards ermittelten
Werte (Abweichung nach oben und unten in ca. 90 % der Fälle weniger als- 3 -
35 %) mit einem Bruchteil des bei Anwendung der Standards üblicherweise anfallenden
Aufwands erreicht werden kann.
Grundlage für die entsprechenden Einschätzungen der Verfasser der Machbarkeitsstudie
ist ein datenbankgestütztes Programm zur Ermittlung von Immobilienwerten
(„Immobilien-Preis-Kalkulator“) der niedersächsischen Gutachterausschüsse. Hierzu
ist allerdings anzumerken, dass dieses Programm bislang nur die Werte für in
Niedersachsen gelegene Wohngebäude erfasst, nicht aber die in ihren wertbestimmenden
Merkmalen deutlich variantenreicheren und komplexeren Gewerbeimmobilen.
Zudem ist der Immobilienmarkt in Deutschland sehr uneinheitlich, so dass sich
die Erkenntnisse aus Niedersachsen nicht ohne weiteres auf ganz Deutschland übertragen
lassen. Ob der angestrebte Korridor der Wertabweichungen bei allen Grundstücksarten
und in ganz Deutschland erreicht werden kann, ist aufgrund der bislang
nur für einen Teilbereich zur Verfügung stehenden Erfahrungswerte jedenfalls mit
Zweifeln behaftet.
Die Machbarkeitsstudie beziffert die Kosten für eine Ersterfassung und Bewertung
aller Grundstücke deutschlandweit auf 1,825 Mrd. Euro, wobei Ausgangsgrundlage
dieser Schätzung die von den niedersächsischen Gutachterausschüssen gemachten
Erfahrungen sind. In Anbetracht der Situation der öffentlichen Haushalte und der
Tatsache, dass die Notwendigkeit einer Reform der Grundsteuer nicht ins allgemeine
Bewusstsein gedrungen ist, dürfte die Bereitschaft zur Finanzierung eines Konzepts
in dieser Größenordnung eher gering sein.
Frage 4:
Wie bewertet die Staatsregierung den Vorschlag hinsichtlich der Steuervereinfachung,
Transparenz für den Bürger und Planungssicherheit für die Kommunen?
Antwort:
Der Verwaltungsaufwand der Behörden und der Bürgerinnen und Bürger wird in
erster Linie von der Zahl der für die Steuerfestsetzung zu erhebenden Daten bestimmt.
Je genauer man eine Besteuerungsgrundlage erfassen will, desto höher ist in
der Regel der Aufwand für die Erfassung dieser Daten. Es bedarf daher einer Abwägung,
ob ein solcher Aufwand erforderlich ist oder ob sich eine von den Bürgerin- 4 -
nen und Bürgern akzeptierte und dem Interesse der Gemeinden an einem nachhaltigen
Steueraufkommen dienende Bemessungsgrundlage nicht auch durch einen alternativen
Lösungsansatz mit weniger Aufwand ermitteln lässt.
Die für die Berechnung verwendeten tatsächlichen Daten über wertbestimmende
Eigenschaften ihrer Immobilie sind für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
Die Ermittlung der Vergleichswerte erfolgt durch spezielle Computerprogramme
unter Verwendung umfangreicher Datenbanken über Immobilienverkäufe. Die
Datenbanken sind nicht allgemein zugänglich und die in den Computerprogrammen
verwendete statistische Methodik wird lediglich generell beschrieben, so dass die
Bürgerinnen und Bürger insoweit auf die sachgerechte Auswahl der Vergleichsfälle
und die Tauglichkeit der Rechenalgorithmen vertrauen müssen.
Die Immobilienpreise und damit auch die Verkehrswerte unterliegen einer stetigen
Anpassung, die in einigen Gegenden Deutschlands auch nach unten weist. Die Aufgaben
und damit Ausgaben der Gemeinden sind durch diesen Wandel nicht betroffen.
Die Gemeinden müssen daher bei einer sinkenden Bemessungsgrundlage der
Grundsteuer ihre Hebesätze entsprechend erhöhen, um ihre Aufgaben wie bisher bestreiten
zu können. Gegenüber der bisherigen Ermittlung der Bemessungsgrundlage
geht die Planungssicherheit bei der Grundsteuer daher zurück.
Frage 5:
Sollte aus Sicht der Staatsregierung die Grundsteuer A erhalten bleiben? Wenn ja,
nach welchem Modell?
Antwort:
Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe folgt einem anderen
systematischem Konzept als die Grundsteuer B. Ausgangsgrundlage der Grundsteuer
A ist die natürliche Ertragsfähigkeit des Grund und Bodens. Da die Menge der
abgesetzten land- und forstwirtschaftlichen Produkte in den letzen Jahrzehnten jedoch
im Wesentlichen nicht mehr von den Produktionsbedingungen, sondern der
Aufnahmefähigkeit des Markts bestimmt ist, ist dieser Ansatz längst überholt. Zudem
ist das Verfahren zur Ermittlung bei der Grundsteuer A im Verhältnis deutlich
aufwändiger als bei der derzeitigen Grundsteuer B und der Anteil der Grundsteuer- 5 -
A am Gesamtaufkommen der Grundsteuer mit sinkender Tendenz relativ niedrig. In
dem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und des Ministers
der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz vom Januar 2004 war daher vorgeschlagen
worden, künftig auf die Erhebung der Grundsteuer A zu verzichten. Die in der
Grundsteuer A erfassten landwirtschaftlichen Wohngebäude sollten allerdings dann
nach den allgemeinen Grundsteuerregelungen erfasst werden. Diese Einschätzung
gilt auch heute noch.
Frage 6:
Ist das Modell mit dem Vorschlag aus dem „Bericht des Bayerischen Staatsministers
der Finanzen und des Ministers der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz an die
Finanzministerkonferenz“ aus dem Jahr 2004 vereinbar?
Antwort:
Nein, die Machbarkeitsstudie verfolgt einen systematisch völlig anderen Ansatz, der
auch in Teilen nicht mit dem Vorschlag der Länder Rheinland-Pfalz und Bayern
vereinbar ist. Sie ist daher als eine Absage Bremens und der an der Machbarkeitsstudie
beteiligten anderen vier Länder an den bisher den Reformbemühungen der
Finanzministerkonferenz zugrunde gelegten Bericht zu verstehen.
Frage 7:
Wird die Staatsregierung in naher Zukunft eine Initiative zur Reform der Grundsteuer
ergreifen?
Antwort:
Bayern bereitet gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen einen
Alternativvorschlag zur Reform der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer vor.
Sie soll danach auf Grundlage messbarer physikalischer Größen gebildet werden,
wobei weitgehend auf bei anderen Stellen, insbesondere den Katasterbehörden vorhandene
Daten zurückgegriffen werden soll. Neben einer deutlichen Vereinfachung
gegenüber den anderen diskutierten Modellen soll dies vor allem die Planungssicherheit
der Gemeinden verbessern, da physikalische Grundstückseigenschaften
weitaus weniger Veränderungen unterworfen sind als Verkehrswerte. Der Alternativvorschlag
wird in Kürze vorgelegt werden. – 6 -
Parallel hierzu wird aber die Staatsregierung weiterhin auch die Frage prüfen, ob
das Gesetzgebungsrecht für die Grundsteuer nicht auf die Länder zurück übertragen
werden soll, weil – dies zeigt die gegenwärtige Diskussion – die Länder aufgrund
unterschiedlicher Verhältnisse im Immobilienbereich zu einer divergierenden Beurteilung
gelangen, welches Verfahren zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage als
optimal eingeschätzt wird, und sich die Grundsteuer wegen ihrer Objektbezogenheit
besonders gut für eine Regionalisierung eignet.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Fahrenschon

Kommunale Haushalte in Bedrängnis

9. Februar 2010


Grüne: Kommunen können Steuersenkungen nicht kompensieren

München (08.02.2010/bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag kritisieren eine überproportionale Belastung der Kommunen durch die von CSU und FDP durchgesetzten Steuersenkungen. „Die Kommunen haben bei ihren steigenden Ausgaben und Aufgaben nicht die Mittel, um die Steuersenkungen zu kompensieren“, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin Christine Kamm. Die Folgen seien Kürzungen und schön gerechnete kommunale Haushalte. „Trotz Gebührenerhöhungen, kommunalen Steuererhöhungen, Kürzungen bei Kultur, Schulunterhalt, Sachausgaben und Sport, werden viele kommunale Haushalte schön gerechnet.“ Das bittere Erwachen komme 2012, wenn die Defizite der schön gerechneten Haushalte ausgeglichen werden müssten. Wo man nicht mehr schön rechnen könne, würden Schulden gemacht. „Die Bezirks-Regierungen winken derzeit reihenweise kommunale Haushalte durch mit Schuldenaufnahmen, von denen keiner weiß, wie sie in den kommenden Jahren beglichen werden sollen, nur um keinen Staub aufzuwirbeln.

 

Christine Kamm weist auch darauf hin, dass die Steuersenkungen des letzten Jahres strukturelle Defizite verursachen, die auch nicht durch kommunale Vermögensverkäufe ausgeglichen werden können. „Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzentwurf der Staatsregierung, nach dem der kommunale Finanzausgleich um 53 Millionen Euro zu Lasten der Kommunen gekürzt werden soll, der Gipfel der Unverfrorenheit.“