Sparkassen müssen sich endlich bewegen

16. Dezember 2011

Ohne substantielle Beteiligung kann das EU-Beihilfeverfahren nicht abgeschlossen werden

 München (15.12.2011/sip). Die Landtagsgrünen haben im Tauziehen um das EU-Beihilfeverfahren für die Landesbank eine rasche Einigung zwischen BayernLB, Staatsregierung und den Sparkassen angemahnt: „Seit drei Jahren schleppt sich das Verfahren hin, weil weder der ehemalige Finanzminister noch der Bankvorstand noch die Sparkassen auch nur ansatzweise ihre Hausaufgaben gemacht haben“, sagte der finanzpolitische Sprecher Eike Hallitzky.

Die Forderung der EU sei aber unmissverständlich: Der Eigenbetrag der Sparkassen an der Stützung der BayernLB sei bislang viel zu gering gewesen. „Dies ist aber nicht nur eine Auflage der EU-Kommission, sondern auch gerecht und im Interesse der bayerischen SteuerbürgerInnen“, so Eike Hallitzky. Schließlich seien die Steuerzahler für das Überleben der BayernLB mit 10 Mrd. Euro zur Kasse gebeten worden, während die Sparkassen lediglich gut 1 Mrd. an Abschreibungen leisten mussten.

Die Sparkassen kämen daher nicht umhin, sich endlich zu bewegen, so Eike Hallitzky: „Wenn sich die Sparkassen weiterhin renitent zeigen, dann könnte sie das schneller in existentielle Schwierigkeiten bringen, als sie glauben. Dann hängt ein eigenes EU-Beihilfeverfahren gegen die Sparkassen in der Luft und ein solches Verfahren würden viele Sparkassen Bayerns nicht überstehen.“ In dieser verfahrenen Situation zeige sich erneut die fragwürdige Rolle des früheren Finanzministers Fahrenschon, dem künftigen Präsidenten des Deutschen Sparkassenverbandes. „Mit seiner Rücksichtnahme auf die Belange der Sparkassen hat Fahrenschon das Beihilfeverfahren in eine dramatische Situation manövriert. Es gab nie ein für die EU verhandelbares Gesamtpaket, weil die EU-Vorgabe einer substantiellen Beteiligung der Sparkassen, einfach ignoriert wurde. Fahrenschon ist zwar jetzt Sparkassenpräsident, doch seine Verweigerungshaltung fällt den Sparkassen nun auf die Füße.“

Staatsregierung missachtet Budgetrecht

16. Dezember 2011

Grüne: Staatsregierung darf bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit Parlamentsbeschlüssen nicht vorgreifen

München (15.12.2011/bea). Die Landtagsgrünen werfen der Staatsregierung eine Missachtung des Budgetrechts des Bayerischen Landtags vor. „Die Staatsregierung hat seit Anfang Dezember in mehreren Zeitungen mit Anzeigen für ihre Haushaltspolitik und das Projekt ‚Aufbruch Bayern’ geworben“, erklärt die haushaltspolitische Sprecherin Claudia Stamm. In den Anzeigen würden 700 Mio. Euro „zusätzlich für Zukunftsinvestitionen“ genannt. „Den Leserinnen und Lesern wird damit suggeriert, dass diese ‚Zukunftsinvestitionen’ bereits beschlossen sind. Das ist aber nicht der Fall.“ Denn offensichtlich handele es sich dabei um Ausgaben, die nach dem Willen der Staatsregierung Teil des Nachtragshaushalts 2012 werden sollen. Dies könne aber nur mit Zustimmung des Landtags geschehen – und zwar erst im März 2012, also während des Haushaltsjahrs 2012, wenn der Nachtragshaushalt endgültig beschlossen werde.

Claudia Stamm fordert die Staatsregierung auf, zukünftig bei ihrer mit Steuergeldern finanzierten Öffentlichkeitsarbeit Parlamentsbeschlüssen nicht vorzugreifen. Sie sieht hier auch die Regierungs-Fraktionen in der Pflicht: „Als Reaktion auf die Kritik des Obersten Rechnungshofs wurde dem ORH eine Kompetenzüberschreitung vorgeworfen und auf das Haushaltsrecht des Landtags gepocht. Ich fordere die CSU- und FDP-Fraktion auf, nicht nur in ihren Sonntagsreden das Budgetrecht einzufordern, sondern ihre Arbeit als Gesetzgeber und Geldgeber ernst zu nehmen und die Staatsregierung für ihr Verhalten zu rügen.“  

Der entsprechende Dringlichkeitsantrag ist auf Nachfrage in der Pressestelle erhältlich.