Versammlungsfreiheit auch in Bayern gesichert

9. Mai 2012

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt Schlussstrich unter ein langes und erfolgreiches Tauziehen um die Versammlungsfreiheit in Bayern

München (8.5.2012/sip). Die Landtagsgrünen haben die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Versammlungsgesetz als rein formalen Akt bezeichnet. „Die aktuelle Entscheidung ist sozusagen juristisches Handwerk – Fakt bleibt, dass die Staatsregierung durch ein breites Gegenbündnis gezwungen wurde, ihr ursprüngliches Versammlungsgesetz einzustampfen und die überbordenden Eingriffsbefugnisse der Behörden gegen die Versammlungsfreiheit zurückzuziehen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Christine Stahl.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Gesetz aus dem Jahr 2008, mit dem die damalige CSU-Staatsregierung weitreichende Einschränkungen für das Demonstrationsrecht in Bayern durchgedrückt hatte. Dazu zählten hohe bürokratische Hürden bei der Anmeldung von Versammlungen, aber auch massive Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden während einer Demo. Ein breites Bündnis, darunter auch die bayerischen Grünen, hatte deshalb vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen das CSU-Gesetz geklagt und dabei einen großen Erfolg erzielt: Die Karlsruher Richter setzten in einer einstweiligen Anordnung weite Teile des umstrittenen bayerischen Versammlungsgesetzes außer Kraft. Die neugewählte schwarz-gelbe Regierungskoalition in Bayern zog daraufhin das verfassungsrechtlich strittige Gesetz zurück und legte ein neues Gesetz vor, dass auf die weitgehenden staatlichen Eingriffsbefugnisse verzichtete. „Jetzt ging es in Karlsruhe nur noch darum, ob ein altes Gesetz, das nicht mehr gültig ist, überhaupt noch Gegenstand eines Verfahrens sein kann“, erklärt Christine Stahl. Die Karlsruher Richter haben diese juristische Frage verneint. „Doch das ändert nichts daran, dass der Gang eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses nach Karlsruhe letztlich dafür gesorgt hat, dass ein massiver Angriff auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Bayern abgewehrt werden konnte.“

Hebammen brauchen Hilfe

8. Mai 2012

Grüne: Staatsregierung muss sich mehr engagieren

München (07.052012/bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern von der Staatsregierung mehr Engagement zur Rettung des Berufstandes der Hebammen. „Gerade Bayern ist als Flächenland auf die Geburtshilfe angewiesen“, erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin Theresa Schopper. Es genüge nicht, wenn Gesundheitsstaatssekretärin Huml den Bundesgesetzgeber in der Pflicht sehe, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. „Die Staatsregierung muss sich aktiv im Bundesrat dafür einsetzen, dass aus den Ergebnissen des vom IGES-Institut erstellten Gutachtens zur Versorgungs- und Vergütungssituation der Hebammen in der außerklinischen Geburtshilfe auch Konsequenzen gezogen werden.“

Das Gutachten bestätigt die Kritik der Hebammen: Der Nettostundenlohn liegt unter zehn Euro, es gibt Regionen mit einer massiven Unterversorgung und wegen der gestiegenen Haftpflichtprämie von 70 % in den Jahren 2009-2012 ziehen sich  Hebammen in großer Zahl aus der Geburtshilfe zurück. „Eine Jahresprämie von über 3000 Euro macht bei dieser Einkommenssituation dem Berufsstand der Hebammen den Garaus“, betont die grüne Gesundheitsexpertin.

Das Gutachten bestätige auch die Datenlücke in diesem Bereich. „Hier sind Bund und Länder gemeinsam gefragt, für eine tragfähige Datengrundlage zu sorgen. Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt einen unerlässlichen Beitrag bei der Betreuung und Beratung werdender Mütter und Väter. Die durch das Gutachten nun vorliegenden Daten sollen in die Verhandlungen zwischen Krankenversicherungen und Hebammenverbänden einfließen, um den deutlichen Rückgang der Hebammen, die die Geburtshilfe anbieten, zu stoppen“, so Theresa Schopper.