Solar-Kahlschlag stoppen

10. Mai 2012

Mütze warnt vor drastischen Einbrüchen in der regionalen Solarbranche

 Am Freitag soll im Bundesrat darüber entschieden werden, ob in Sachen EEG-Novelle ein Vermittlungsausschuss angerufen werden soll.

Worum geht es? Die bereits im Bundestag von der schwarz/gelben Mehrheit beschlossene Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist mit erheblichen Kürzungen bei der Photovoltaik verbunden. Dies trifft zum Einen die Betreiber solcher Anlagen, häufig Privatpersonen, die eine Anlage auf ihrem Dach errichtet haben, zum Anderen aber auch Mittelständler und Handwerksbetriebe, die diese Anlagen konzipieren und/oder errichten.

Geschätzte 30.000 bis 40.000 Arbeitplätze gibt es in Bayern in der Solarbranche momentan. Viele von diesen sind in Unterfranken angesiedelt und viele von diesen sind gefährdet, passiert das neue EEG am Freitag den Bundesrat! „Bereits durch die Androhung massiver Kürzungen bei der Vergütung des eingespeisten Solarstroms gingen im Handwerk und im Mittelstand  Planungs- und Investitionssicherheit verloren“, so der Grüne Landtagsabgeordnete aus Aschaffenburg, Thomas Mütze.

Gemeinsam mit seinen grünen LandtagskollegInnen kritisiert Mütze die zeitlich vorgezogenen und in der Höhe verschärften Kürzungen.

„Es ist ja nicht so, dass die Branche kein Verständnis für Sonderkürzungen habe“, erläutert der Grüne Abgeordnete Thomas Mütze, „aber diese müssten in einem überschaubaren, kalkulierbaren Rahmen sein.“ Im seit Januar 2012 geltenden EEG seien die Vergütungssätze schon stark reduziert worden, nämlich um 15% ab dem 1. Juli 2012. Mütze: „Weitere Kürzungen sind nicht vermittelbar und belasten Haushalte, Handwerk und Gewerbe.“

Auch der wirtschaftliche Aspekt dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Derzeit fließen durch die EEG-Umlage über 1 Milliarde Euro in die Taschen bayerischer Photovoltaik-Anlagen-BetreiberInnen.

Wenn es Ministerpräsident Seehofer, so Mütze, der sich gerne lautstark als Retter der Solarbranche geriere, ernst ist, so müsse man jetzt Taten erwarten dürfen – Bayerns Stimmen im Bundesrat für einen Vermittlungsausschuss – um Schaden von den Bürgerinnen und Bürgern und der Energiewende in Bayern abzuwenden.

Nachtflugverbot für Flughafen Frankfurt

4. April 2012

 

Mütze freut sich über Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes

Hocherfreut zeigt sich der Aschaffenburger Grüne Landtagsabgeordnete Thomas Mütze über den heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, der das Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt bestätigt. Mit dem Urteil werden die vom Land Hessen genehmigten 17 Starts und Landungen zwischen 23:00h und 05:00h je Nacht gekippt. „Damit,“ so Thomas Mütze, „verringert sich die nächtliche Lärmbelästigung der Menschen am Untermain erheblich.“

Jetzt sei das Land Hessen am Zug, so Thomas Mütze, das den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens entsprechend nachbessern müsse, „und“, so Mütze, „das bereits im Vorfeld des Urteils angekündigte Nachflugverbot von 22:00 bis 06:00 umzusetzen!“

Laut Thomas Mütze werde das heutige Urteil Auswirkungen auf alle anderen deutschen Verkehrsflughäfen haben, so auch auf München und Nürnberg. Mütze: „Das Urteil zeigt, dass der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefährdungen durch nächtlichen Fluglärm Vorrang vor den kommerziellen Interessen von Flughafenbetreibern und Airlines hat. Die Zeiten, in denen zu jeder Tages- und Nachtzeit über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger geflogen werden konnte sind mit dem heutigen Tag vorbei.“ Um den Lärmschutz der Menschen am Untermain am Tage zu verbessern, müsse aber weiterhin dafür gestritten werden, die Anflugsverfahren und –routen zu optimieren.