26. Mai 2010
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Thomas Mütze, MdL · Bachgartenstraße 22 · 63743 Aschaffenburg |
BAYERISCHER LANDTAG ABGEORDNETER THOMAS MÜTZE Haushaltspolitischer Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm |
Maximilianeum81627 München
Telefon 089 4126-2451 Fax 089 4126-1776 E-Mail:
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Herrleinstr. 21 63739 Aschaffenburg Telefon 06021 451045-0 Fax 06021 451045-1 E-Mail: muetze-wkbuero@t-online.de |
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München, den 26.05.2010 |
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Bericht über die Situation in der Gemeinschaftsunterkunft in Aschaffenburg
Der Landtag wolle beschließen:
Die bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit bis Ende Juni 2010 mündlich und schriftlich einen Bericht über die Situation in der Gemeinschaftsunterkunft in Aschaffenburg vorzulegen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Wie viele Personen sind zurzeit in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht (bitte unter Angabe von Herkunft, Geschlecht, Alter, Familienstand, Aufenthaltsstatus)?
- Wie groß ist die Gemeinschaftsunterkunft (bitte unter Angabe der Wohnfläche/Nutzfläche)? Wie hoch ist die maximale Belegungszahl eines Zimmers (bitte unter Angabe der Zimmerfläche)? Wie hoch ist die durchschnittliche Wohn-/Schlafraumfläche pro Person? Wie viele Sanitäranlagen/Gemeinschaftsküchen teilen sich wie viele Personen? Ist es möglich sich vor Blicken geschützt zu duschen? Wie viele Aufenthaltsräume, Spiel- und Freizeitflächen etc. stehen den BewohnerInnen darüber hinaus zur Verfügung? Wie sind diese ausgestattet?
- Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Unterbringung? Wie viele Personen/Familien sind bis zu zwei, bis zu vier, bis zu sechs, bis zu acht Jahre und noch länger dort untergebracht?
- Wie ist der Personalschlüssel (sozialpädagogische Betreuung, ehrenamtliche Betreuung, Verwaltung im Verhältnis zu den BewohnerInnen)?
- Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten der Gemeinschaftsunterkunft (u.a. Miete, Energie- und Heizkosten, Personal)?
- Wie ist die medizinische Versorgung geregelt? Wie wird für die Kommunikation bei Verständigungsproblemen zwischen den ÄrztInnen und den PatientInnen gesorgt? Wie beurteilt die Staatsregierung die Vermutung von BewohnerInnen, dass gerade bei Kindern als Folge der Unterbringung Fälle von Asthma und Allergien auffallend zunehmen? Sind der Staatsregierung weitere Zusammenhänge zwischen Unterbringung und gesundheitsschädigenden Auswirkungen auf die BewohnerInnen bekannt? Falls ja, welche und welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung um diese zu verhindern?
- Wann wurde die Gemeinschaftsunterkunft zum letzten Mal renoviert (bitte unter Angabe der Sanierungstätigkeiten und Kosten)? Inwiefern besteht akut weiterer Sanierungsbedarf – u.a. auch aus Gründen der Sicherheit für die BewohnerInnen - und welche Kosten sind voraussichtlich damit verbunden?
- Plant die Staatsregierung die Sanierung der Gemeinschaftsunterkunft gemäß der zum 01. April 2010 in Kraft getretenen „Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ des Sozialministeriums (bitte unter Angabe des geplanten Beginns der Sanierungsmaßnahmen, des Umfangs, Dauer und voraussichtlichen Kosten)?
- Falls nicht: Ist die Schließung der Gemeinschaftsunterkunft geplant, da diese u.a. aus Kostengründen nicht mehr den neuen Leitlinien entsprechend umgestaltet werden kann? Falls ja – wann und welche konkreten Pläne gibt es für alternative Unterbringungsmöglichkeit?
- Wie schätzt die Staatsregierung grundsätzlich die Auswirkungen des Landtagsbeschlusses Drs. 16/4774 vom 05.05.2010 und der neuen Leitlinien auf die Unterbringungssituation in Unterfranken ein? Welche weiteren Unterkünfte in Unterfranken sollen entsprechend den Leitlinien umgestaltet werden, wo sollen neue Unterkünfte entstehen? Wie hoch werden dafür voraussichtlich die Kosten sein?
Begründung:
Nach Medienberichten ist die Gemeinschaftsunterkunft in Aschaffenburg in einem baulich äußerst desolaten Zustand. Die Schäden sind teilweise so groß, dass die BewohnerInnen gesundheitlich gefährdet sind. Die Zimmer sind zum Teil überbelegt, Kinder und Jugendliche nicht von den Eltern getrennt. Damit haben diese nicht einmal ein Minimum an Privatsphäre. Es stehen zu wenige Sanitäranlagen zur Verfügung, die zudem in einem katastrophalen Zustand sind. Nach Auskunft von BewohnerInnen und MitarbeiterInnen sind aufgrund der Unterbringungssituation gerade Kinder auffällig häufig von Asthma und Allergien betroffen. Berichten zufolge sind die Zustände in der Aschaffenburger Unterkunft schlimmer als in der GU Veitshöchheimerstraße in Würzburg. Hier besteht akuter Handlungsbedarf.
Mit den am 01. April 2010 in Kraft getretenen neuen Leitlinien des Sozialministeriums zu „Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber“ soll sich die Unterbringungssituation für AsylbewerberInnen in Bayern bessern. In den Leitlinien, die nur auf nach dem 01. April 2010 angemietete oder errichtete neue Gemeinschaftsunterkünfte Anwendung finden, heißt es für bereits bestehende Unterkünfte u.a. „Entsprechend den Vorgaben bei den Gemeinschaftsküchen und den Sanitäreinrichtungen sollen bestehende Gemeinschaftsunterkünfte möglichst zeitnah sukzessive nachgerüstet werden, soweit eine Nachrüstung baulich möglich und haushaltsrechtlich vertretbar ist sowie die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorgegebenen durchschnittlichen Wohn-/Schlafraumfläche von regelmäßig sieben Quadratmetern.“
Angesichts des akuten Sanierungsbedarfs sind insbesondere aus Kostengründen die neuen Leitlinien bereits zu berücksichtigen. Deshalb sollen auch diese in dem Bericht dargestellt werden.