Schriftliche Anfrage von Thomas Mütze vom 18.10.2010 “Bestellung von Mehrleistungen im SPNV während der Vertragslaufzeit”
14. Januar 2011Antwort der Staatsregierung
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Verkehrsdurchführungsverträge enthalten neben den Abbestellklauseln
Regelungen für optionale Mehrbestellungen zu festen Konditionen.
Bei Änderungen des Leistungsvolumens um bis zu 2,5 % bemisst sich das
Bestellerentgelt nach dem jeweils aktuellen dynamisierten Preis pro Zugkilometer.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistungen mit den bisher vorgesehenen
Fahrzeugen erbracht werden können.
Für Anpassungen des Fahrplanangebotes über 2,5 % hinaus bis zu 5%
wird bereits bei Angebotsabgabe die Kalkulation von verbindlichen Preisen
für Mehrleistungen verlangt. Voraussetzung ist auch hier, dass die Mehrbestellungen
mit den bisher vorgesehenen Fahrzeugen erbracht werden können.
Die Kalkulation für Mehrleistungen fließt in die Auswertung der Angebote
ein. Somit haben die Unternehmen einen Anreiz, einen günstigen
Mehrleistungspreis anzubieten. Die Obergrenze von 5% ist dem vergaberechtlichen
Gebot geschuldet, dem Bieter kein unkalkulierbares Wagnis
aufzubürden.
Die BEG hat ferner das Recht, bis fünfzehn Monate vor der Betriebsaufnahme
die Beschaffung und den Einsatz weiterer Fahrzeuge zu verlangen.
Hierfür hat das Verkehrsunternehmen in seinem Angebot die Kosten anzugeben.
Eine Erhöhung der Fahrzeuganzahl zur Vergrößerung der Kapazitäten
kann auch während der Vertragslaufzeit verlangt werden. Um auch in
diesem Fall zu verhindern, dass das Verkehrsunternehmen zu hohe Preise
verlangt, sind für die Kalkulation des zusätzlichen Bestellerentgelts Mehrerlöse
durch Neukunden zu unterstellen.
In allen übrigen Fällen von Leistungsänderungen richtet sich die Anpassung
der Bestellerentgelte nach der hierfür im Vergaberecht vorgesehenen Regelung
des § 2 Nr. 3 VOL/B. Danach ist bei Leistungsänderungen ein neuer
Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zwischen den
Vertragsparteien zu vereinbaren. Das Verkehrsunternehmen muss dabei
die Kostenänderungen im Einzelnen darlegen und nachweisen.
Zu Frage 2:
Zur grundsätzlichen Möglichkeit der Bestellung von Mehrleistungen im
Rahmen eines bestehenden Verkehrsdurchführungsvertrages siehe Antwort
zu Frage 1.
a) Pönalemittel fallen unregelmäßig an und sind daher zur Finanzierung
laufender Kosten ungeeignet, also insbesondere für Mehrbestellungen, dadiese für die gesamte Restlaufzeit des Verkehrsdurchführungsvertrages
getätigt werden.
b) Die Bestellung von Mehrleistungen bei einem anderen als dem bereits
beauftragten Verkehrsunternehmen führt zu einer massiven nachträglichen
Änderung der Grundlagen der Erlöskalkulation. Da diese Änderung durch
den Aufgabenträger verursacht wäre, hätte das ursprünglich beauftragte
Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Entschädigungsanspruch. Dieser
kann dazu führen, dass eine Ausschreibung oder Vergabe der Mehrleistungen
an ein Konkurrenzunternehmen für den Staat unwirtschaftlicher wäre
als ein Anschlussauftrag.
Zu Frage 3:
Die BEG hat für die Strecke Würzburg – Frankfurt (Main) im Sommer 2009
und im Spätsommer 2010 umfangreiche Fahrgasterhebungen und Reisendenbefragungen
zur Ermittlung der Reiseströme durchgeführt.
Diese Erhebung ergab, dass nur auf einzelnen Verbindungen während der
Hauptverkehrszeit zwischen Aschaffenburg und Frankfurt (Main) Kapazitätsengpässe
bestehen. Handlungsbedarf besteht bei einem Frühzug zwischen
Aschaffenburg und Frankfurt (Main), der in der Spitzenlaststunde
verkehrt. Die BEG stimmt gegenwärtig mit DB Regio und dem Rhein-Main-
Verkehrsverbund (RMV) kurzfristige Lösungsmöglichkeiten ab.
Seit dem Fahrplanjahr 2009 kommen im RE-Verkehr Würzburg – Frankfurt
(Main) in den nachfragestarken Zeitlagen Doppelstockzüge zum Einsatz.
Ein Vergleich der durchschnittlichen Nachfrage je Zug zwischen Würzburg
und Frankfurt (Main) mit der für den einzelnen Zug zur Verfügung stehenden
Sitzplatzzahl ergab, dass seitdem das Sitzplatzangebot ausreichend
dimensioniert ist. Kurzzeitig auftretende Nachfragespitzen zur Hauptverkehrszeit
im engeren Einzugsbereich Frankfurts oder bei größeren Veranstaltungen
lassen sich jedoch nicht vermeiden.
Im RE-Verkehr Würzburg – Aschaffenburg – Frankfurt (Main) können die
gegenwärtig eingesetzten Wagenzüge wegen kurzer Bahnsteige an einzelnen
Unterwegsbahnhöfen im Spessart nicht beliebig verlängert werden. So
verkehren die heute überwiegend eingesetzten einstöckigen Modus-
Wagenzüge mit fünf Reisezugwagen in der maximal möglichen Zuglänge,
um alle RE-Systembahnhöfe im Spessart bedienen zu können. Eine kurzfristige
Kapazitätsausweitung wäre nur durch den Einsatz von Doppelstock-
Wagenzügen möglich, die jedoch aufgrund des höheren Gewichtes auch
den Einsatz leistungsstärkerer Lokomotiven erfordern. Die BEG ist mit DB
Regio hinsichtlich der Umstellung weiterer RE-Verbindungen auf Doppelstockgarnituren
ab Fahrplan 2012 in Verhandlungen.
Die BEG hat bereits im Oktober DB Station & Service mit der Erstellung einer
ersten Grobplanung für eine Bahnsteigverlängerung im Bahnhof Langenprozelten
beauftragt, um den Einsatz längerer Zuggarnituren zwischen
Würzburg und Aschaffenburg zu ermöglichen. Der Umbau der Bahnhöfe
Partenstein, Heigenbrücken (Neubau) und Laufach ist flankierender Bestandteil
der Planungen „Neubaustrecke Spessartrampe Laufach – Heigenbrücken“,
die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.
Zu Frage 4:
Die zusätzlichen Leistungen zwischen Würzburg und Lauda ab dem Fahrplanjahr
2011 wurden im Rahmen des aktuellen Verkehrsdurchführungsvertrags
mit DB Regio zu den dort vereinbarten Konditionen bestellt.
Zu Frage 5:
Die BEG wird in der Ausschreibung „Regionalzüge Ostbayern“ Kalkulationen
sowohl für einen Zweistundentakt als auch für einen Stundentakt auf
der Strecke Zwiesel – Grafenau verbindlich vorgeben. Die Angebotspreise
beider Betriebsstufen gehen in die Wertung der Angebote ein.
Zu Frage 6:
Ein landesweiter Fahrzeugpool ist eine denkbare Möglichkeit, Fahrzeugbereitstellungsprobleme
zu minimieren. Jedoch würden damit die Verantwortung
für die Fahrzeugverfügbarkeit und mögliche Haftungs-, Finanzierungsund
Technikrisiken auf das Land übergehen. Für künftige Landeshaushalte
werden sich damit erhebliche finanzielle Risiken ergeben. Die Finanzierung
der erstmaligen Anschaffung durch einen Fahrzeugpool müsste ferner über
Kreditmarktmittel oder Leasing finanziert werden. Ein solcher Pool ist überdies
nur vorstellbar, wenn erprobte und zuverlässige Fahrzeuge eingesetzt
werden. Die Beschaffung bewährter Fahrzeuge ist jedoch erfahrungsgemäß
auch für die Eisenbahnverkehrsunternehmen kein großes Problem, so dass
die Staatsregierung in einem landeseigenen Fahrzeugpool keinen Vorteil
sieht. Der Freistaat verfolgt vielmehr folgende Strategie:
Sind zusätzliche Fahrzeuge bereits ab Betriebsaufnahme erforderlich, so
können diese vom Verkehrsunternehmen zum bereits kalkulierten Preis
nachbestellt werden (siehe Antwort auf Frage 1). Werden erst zu einem
späteren Termin Zusatzfahrzeuge erforderlich, bietet sich der kostengünstige
Einsatz von in ausreichendem Umfang verfügbaren Gebrauchtfahrzeugen
an.
Mit freundlichen Grüßen