Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Thomas M ü t z e (GRÜ):
Inwieweit muss für eine vom Freistaat geförderte Straßenbaumaßnahme das Nutzen-Kosten-
Verhältnis ermittelt werden, wie kann ohne vorliegendes Nutzen-Kosten-Verhältnis allgemein
überprüft werden, ob eine zur Förderung eingereichte Maßnahme wirtschaftlich ist und wie
wurde beim Umbau des Kreuzungsbereiches Südliche Entlastungsstraße/Laugnastraße in Wertingen
die Wirtschaftlichkeit überprüft bzw. nachgewiesen?
Staatsminister Joachim H e r r m a n n antwortet:
Für vom Freistaat Bayern geförderte kommunale Straßenprojekte wird kein Nutzen-Kosten-
Verhältnis ermittelt. Es wird vielmehr geprüft, ob die gewählte Maßnahme zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig und geeignet ist und – wenn mehrere Lösungsmöglichkeiten
bestehen – eine wirtschaftliche Variante gewählt wird.
Im vorliegenden Fall sollen mit dem planfestgestellten Vorhaben sowohl die Verkehrsströme
am Knotenpunkt leistungsfähig abgewickelt werden als auch die Sicherheit und Leistungsfähigkeit
des Verkehrsflusses auf der durchgängigen Staatsstraße 2033 als überregionale Verkehrsachse
zwischen dem Landkreis Dillingen a. d. Donau und dem Großraum Augsburg verbessert
werden. Die Planungsziele können entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss vom
09.12.2011 nur mit der gewählten Lösung erreicht werden.