Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze vom 09.01.2012

6. März 2012

Anlagen: 5 Abdrucke dieses Schreibens

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1: Wie viele Störungen auf Münchner S-Bahnstrecken gab es im vergangenen

Jahr?

Diese Frage lässt sich nicht mit einer Zahl beantworten. Verspätungen

werden vorfallbezogen erfasst. Bei Vorfällen handelt es

sich nicht immer um abgrenzbare Störungen. So fließen beispielsweise

Verspätungsminuten aus verlängertem Fahrgastwechsel,

aus Zugfolge wegen belegten Fahrwegs (z.B. S-Bahn

wird durch einen Fernverkehrs- oder Regionalverkehrszug überholt),

aus behördlichen Anordnungen (z.B. nicht zuzuordnende

Gepäckstücke auf der Flughafenlinie, angepasstes Fahren bei extremer

Witterung, usw.) in die Erhebungen mit ein, obwohl sie keine

„Störungen“ sind.

Frage 2: Wie viele S-Bahnen sind dadurch

a. verspätet worden,

Die Ausführungen zu Punkt 1 gelten analog. Bei der S-Bahn

München verkehren täglich über 1000 Züge, die durchschnittliche

Pünktlichkeit im Jahr 2011 lag bei 93,9 %.

b. ausgefallen?

Die Ausführungen zu Punkt 1 gelten analog.

Zugausfälle werden sowohl von geplanten Baubetrieben als

auch durch ungeplante Ereignisse im Betrieb verursacht. Bei

größeren Verspätungen im Gesamtsystem der S-Bahn, im

Besonderen als Folge von Störungen in der Stammstrecke

(Notarzteinsätze, usw.) und Personen im Gleis, fallen

vereinzelt Teilleistungen von Zügen aus, weil diese vorzeitig

gewendet werden müssen, damit die Gegenleistung wieder

pünktlich gefahren werden kann. Auf Grund fehlender Puffer

der Infrastrukturkapazität – speziell in der Stammstrecke – gibt

es keine Alternativen zu vorzeitigen Wenden.

Frage 3: Wie hoch ist die Pünktlichkeit der Münchner S-Bahn?

Die Pünktlichkeit der S-Bahn München lag im Jahr 2011 bei

93,9 %.

Frage 4: Wie viele Störungen waren durch

a. Fahrzeug- bzw. Personalmangel,

Wegen Fahrzeugmangel (Anzahl verfügbarer Fahrzeuge) gab

es keine Störungen.

Technische Störungen einzelner S-Bahn-Fahrzeuge im

Betrieb verursachten

- ca. 1,4 % aller Störungsfälle

- ca. 2,2 % aller Verspätungsminuten

Durch Personalmangel wurden 2011 keine signifikanten Störungen

verursacht. Lediglich bei Großstörungen haben

umfangreiche Abweichungen vom planmäßigen Betriebsprogramm

trotz der vorhandenen Lokführer – Betriebsreserven

dazu geführt, dass auf Grund von Lenkzeitvorschriften

Übergänge von Lokführern auf Folgezugleistungen in

Einzelfällen nicht gewährleistet waren und hierdurch Züge

zusätzlich verspätet wurden oder ausgefallen sind.

b.

 

Stellwerksstörungen,DB Netz hat hierzu keine Daten zur Weitergabe zur Verfügung

gestellt verbunden mit Hinweis, der Fragesteller möge sich

unmittelbar an DB Netz wenden.

c. Notarzteinsätze bedingt?

Insgesamt gab es 2011 im Netz der S-Bahn München 247

Notarzteinsätze (auf die Antwort zu

 

Frage 6 wird hingewiesen).Frage 5: Welche anderen Ursachen waren für Störungen verantwortlich?

Während der Hauptverkehrszeiten war die Kapazität der Stammstrecke

und einzelner Linien (z.B. S 1) zeitweise bis an die Grenze

der Belastbarkeit beansprucht. Die starke Fahrgastnachfrage führte

häufig zu einer Überschreitung der Fahrgastwechsel- und

Haltezeiten und damit zu einem kontinuierlichen

Verspätungsaufbau. In Kombination mit Notarzteinsätzen,

Personen im Gleis oder in Einzelfällen Störungen an Anlagen oder

Fahrzeugen kam es dadurch zu einem starken

Verspätungsanstieg und zur Ableitung von Linien aus der

Stammstrecke z.B. in den Hauptbahnhof München (oberirdisch).

In 227 Fällen führten Personen im Gleis zu Beeinträchtigungen

des S-Bahn-Betriebs in Form von Streckensperrungen und – in

der weiteren Folge – teilweise zu Zugausfällen und Verspätungen.

Auf Grund der hohen Kapazitätsauslastung der Infrastruktur des

S-Bahn-Systems erzeugt jede von einem Ereignis unmittelbar

verursachte Verspätungsminute (Primärverspätung) durch Zugfolgeverspätung

i. d. R. zwei weitere Minuten (Sekundärverspätung).

Die umfangreiche Bautätigkeit von DB Netz und DB Station &

Service zur Instandhaltung und Modernisierung der S-Bahn-

Infrastruktur, beispielsweise die Inbetriebnahme des Elektronischen

Stellwerks Pasing, die Brandschutzsanierungs- und Gleisbauarbeiten

in der Stammstrecke und die Hangsanierung auf der

S 7 West, führten ebenfalls zu Verspätungen.

Frage 6: Wie viele Störungen gab es auf der Stammstrecke im Tunnel?

Auf Grund von Großstörungen und Sperrungen der gesamten

Stammstrecke war es 2011 in 37 Fällen notwendig, abweichend

vom Regelfahrplan Störfallprogramme einzuführen.

Störfallprogramme sind speziell für typisierte Störfälle vorbereitete

Betriebs- und Angebotsprogramme, die kurzfristig eingeführt und

kommuniziert werden können und so die stabile Weiterführung

des Betriebs auf den nicht unmittelbar von der Störung betroffenen

Linien- und Streckenabschnitten im größtmöglichen Umfang

sicherstellen und die Auswirkungen auf die Gesamtheit aller Fahrgäste

möglichst gering halten. Ein Störfallprogramm kann nach

Wegfall der Störungsursache wieder sukzessive in den Regelfahrplan

übergeleitet werden. Die Dauer der Überleitung kann bis zur

vollständigen Rückkehr in den Regelfahrplan je nach Dauer der

Störung/Betriebssituation auf Grund der Komplexität des S-Bahn-

 

91 der insgesamt 247 Notarzteinsätze bei der S-Bahn München

im Jahr 2011 ereigneten sich in der Stammstrecke. Sie waren die

häufigste Ursache für Störfallprogramme.

Frage 7: Welche Bestellerentgelte wurden der S-Bahn München GmbH

aufgrund der Störungen nicht ausbezahlt?

Aufgrund von Zugausfällen wurden im Jahr 2011 rund 1,4 Mio. €

nicht bezahlt.

Frage 8: Welche Pönale musste die S-Bahn München GmbH aufgrund der

Störungen bezahlen?

Die Pünktlichkeitspönale bei der S-Bahn München lag im Jahr

2011 bei ca. 1,35 Mio. €.

Anfrage zum Plenum des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze

1. März 2012

 

Warum verlangt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) bei Ausschreibungen von

Leistungen im Schienenpersonennahverkehr die Anerkennung der Beförderungsbedingungen

der Deutschen Bahn AG (BB DB) und die Anerkennung von Verbundtarifen, wenn

kein Regime zur sachgerechten Zuschneidung von Fahrgeldeinnahmen existiert, welche

Anstrengungen unternimmt die BEG, um zeitnahe Abrechnungsfristen zu erreichen, und

wieso behauptet das StMWIVT in der Antwort auf die Frage zum Plenum des Kollegen

Hallitzky, dass der Freistaat als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr keinen

Einfluss auf Einnahmeaufteilungsverträge und bilaterale Tarif- und Vertriebskooperationen

habe, obwohl der Freistaat Verhandlungspartner bei der Neuregelung der Einnahmeaufteilung

für den Verkehr im Bereich des Münchner Tarif- und Verkehrsverbundes ist?

Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und

Technologie

Die Anerkennung der Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG (BB DB) und die

Anerkennung von Verbundtarifen werden verlangt, um dem Fahrgast unabhängig vom jeweiligen

Verkehrsunternehmen die freie Wahl der Schienenverkehrsmittel auf den ausgeschriebenen

Strecken zu ermöglichen. Wie in der Antwort auf die Anfrage zum Plenum

des Abgeordneten Hallitzky mitgeteilt wurde, ist es aber auch zugelassen, einen eigenen

Binnentarif anzuwenden, der inhaltlich dem BB DB entspricht, soweit eine Tarif- und Vertriebskooperation

nicht zustande kommt.

Die Modalitäten der Abrechnung werden durch den jeweiligen Verkehrsverbund bzw. im

Rahmen der Tarif- und Vertriebskooperationen festgelegt und nicht von der BEG vorgegeben.

Der Freistaat Bayern als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr ist nicht

Vertragspartei bilateraler Tarif- und Vertriebskooperationen. Er hat in seiner Funktion als

Aufgabenträger auch keine hoheitlichen Befugnisse gegenüber dem Münchner Tarif- und

Verkehrsverbund. Abrechnungsregularien sind jeweils zwischen den Vertragsparteien

bzw. den Verbundpartnern zu vereinbaren.