Anfrage von Thomas Mütze und Antwort der Staatsregierung zum Thema Radverkehrsförderung
21. Dezember 2011Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze vom 09.11.2011
betreffend Radverkehrsförderung
Anlagen
5 Kopien dieses Schreibens
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wie folgt:
zu 1.:
Das Radverkehrshandbuch „Radlland Bayern“ (RVHB) wurde in einer Auflage von
10.000 Exemplaren gedruckt. Es wurde an alle Abgeordneten des Bayerischen
Landtags, die Staatlichen Bauämter, die Polizeidienststellen sowie an die bayerischen
Kommunen (Oberbürgermeister, Landräte, Bürgermeister, Vorsitzende der
Bezirksverbände und Präsidenten der Bezirkstage) verteilt. Allein der Erstversand
an die Kommunen umfasste
2.145 Sendungen.
Weiterhin wird das RVHB im Rahmen von Veranstaltungen, die der Radverkehrsförderung
dienen, verteilt. Das Radverkehrshandbuch steht außerdem als download
im Internet zur Verfügung. Informationsveranstaltungen zur Förderung des
Radverkehrs werden – unter anderem auch in Kooperation mit dem ADFC –
durchgeführt.
zu 2.:
Die Belange des Radverkehrs werden im Kontakt mit der Fahrradakademie des
Bundes gemeinsam und in vielfältiger Art vorangetrieben. Die Arbeit der Fahrradakademie
am Deutschen Institut für Urbanistik wird im Rahmen des Nationalen
Radverkehrsplanes von der Bundesregierung finanziert. Die Fahrradakademie
unterhält einen hochwertigen und informativen Internetauftritt, der allen Interessierten
offen steht. Sie führt bundesweit und abwechselnd in den verschiedenen
Bundesländern Seminare und andere Veranstaltungen – wie z.B. die Fahrradkommunalkonferenz
– durch und erreicht damit die interessierten Kreise der
Fachöffentlichkeit. Die Einrichtung einer „bayerischen Fahrradakademie“ würde
keine erheblich breitere Fachöffentlichkeit erreichen. Sie würde aber eine umfangreiche
Ausstattung mit Personal und Finanzmittel erfordern. Die hierfür notwendigen
Aufwendungen können besser in andere Maßnahmen zur Förderung des
Radverkehrs fließen. Veranstaltungen zum Radverkehr, insbesondere unter Berücksichtigung
der bayerischen Belange, können unabhängig von einer „bayerischen
Fahrradakademie“ – z. B. auch in Kooperation mit dem ADFC und zukünftig
der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK Bayern)
– durchgeführt werden.
zu 3.:
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist für die Organisation des Schienenpersonennahverkehrs,
nicht für die Schnittstellen zuständig. Der Freistaat fördert im
Rahmen des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG)
die Errichtung von “Bike & Ride-Anlagen” an Bahnhöfen.
Die Fördermittel werden von den Regierungen bewilligt, nachdem ein Projekt in
das Programm des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie aufgenommen wurde. Antragsteller sind in der Regel Kommunen.
zu 4.:
Die Gründungsinitiative einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen
in Bayern (AGFK Bayern) hat sich auf dem 2. Nationalen Radverkehrskongress in
Nürnberg im Mai 2011 vorgestellt. Die Stadt Erlangen hat die Einrichtung einer
Geschäftsstelle übernommen. Zwischenzeitlich haben sich fast 40 Gründungsmitglieder
zusammengefunden, die in intensiver Zusammenarbeit eine Vereinssatzung
und Aufnahmekriterien erarbeitet haben. Für den 17. Februar 2012 ist der
formelle Gründungsakt mit Beschluss der Satzung und der Aufnahmekriterien vorgesehen.
Der Freistaat unterstützt die AGFK Bayern in der Gründungsphase finanziell.
zu 5.:
Eine einheitliche wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern ist
wesentlicher Bestandteil einer effektiven Radverkehrsförderung und der Radverkehrssicherheit.
Der Freistaat Bayern empfiehlt eine Beschilderung auf der Grundlage
des „Merkblattes zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ 1998
(Hrsg. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und hat für seinen
Verantwortungsbereich in den Jahren 2009/2010 3600 km Radwegeverbindungen
mit etwa 10.000 neuen Schildern entsprechend ausgestattet. Insgesamt
wurden hierfür 700.000 Euro investiert. Damit sind fast 6.000 km Radverkehrsstrecken
entlang den Bundes- und Staatstraßen einheitlich beschildert. Die dabei
erreichte Ausstattung soll Vorbild für den kommunalen Bereich sein, auch die eigene
Beschilderung zu verbessern.
Das genannte Beschilderungssystem ist speziell auf die Bedürfnisse der Radfahrer
abgestellt und bietet durch eine mögliche Integration von Routenpiktogrammen
eine hohe Flexibilität. Zudem ist das System durch die Kombination aus Hauptund
kleinen Zwischenwegweisern relativ kostengünstig.
zu 6.:
Der Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen erfolgt auf der Grundlage von
Radwegeprogrammen. Für den Bereich der Staatsstraßen sind die vordringlichen
Radwegeprojekte beispielsweise im „Programm zum nachträglichen Anbau von
Radwegen an Staatsstraßen“ enthalten. Die dort gelisteten Maßnahmen sollen bei
ausreichender Mittelbereitstellung bis 2013 realisiert werden. Unabhängig davon
werden bei Neu- und Ausbaumaßnahmen im Bedarfsfall Radwege mit angelegt.
zu 7.:
Radwege, die in das „Bayernetz für Radler“ (BfR) aufgenommen werden, sollen
folgende Kriterien erfüllen:
•
Einheitliche Beschilderung nach dem „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderungfür den Radverkehr“ 1998 (Hrsg. Forschungsgesellschaft für Straßenund
Verkehrswesen)
•
Eignung der Radwege für eine großräumig vernetzte Erschließung Bayerns.Als bayernweites Angebot soll das BfR keine zu dichten Netzstrukturen und
keine Parallelführungen beinhalten.
•
Verantwortlicher Ansprechpartner (z.B. Arbeitsgemeinschaften)
•
Verkehrsicherer Zustand der Wege
•
Familiengerechte Gestaltung der Radwege und der Infrastruktur.zu 8.:
Die Einführung einer Helmpflicht für Fahrradfahrer ist in Deutschland seit Jahren in
der Diskussion. Es stellt sich dabei insbesondere die Frage, ob der höhere Schutz
des Verkehrsteilnehmers vor Kopfverletzungen bei Unfällen einen Eingriff in die
Entscheidungsfreiheit, einen Helm zu tragen, rechtfertigt. Bei Einführung einer
Helmpflicht für Radfahrer könnte die Attraktivität des Radfahrens leiden. Aus diesen
Gründen wird zunächst eine Grundlagenermittlung des Verordnungsgebers
(BMVBS) zu den Wirkungen der Einführung einer Helmpflicht durchgeführt, deren
Ergebnis abgewartet werden muss.
Im Hinblick auf die befürchteten Nachteile für die Akzeptanz der Fahrradnutzung
und die Grenzen bei der Durchsetzbarkeit eines entsprechenden Gebots wird aus
bayerischer Sicht momentan eine Helmpflicht nicht für vertretbar gehalten. Vielmehr
soll im Rahmen der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit durch verstärkte
Aufklärung die freiwillige Bereitschaft zum Helmtragen gefördert werden.