Anfrage von Thomas Mütze und Antwort der Staatsregierung zum Thema Radverkehrsförderung

21. Dezember 2011

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Thomas Mütze vom 09.11.2011

betreffend Radverkehrsförderung

Anlagen

5 Kopien dieses Schreibens

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium

für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie wie folgt:

zu 1.:

Das Radverkehrshandbuch „Radlland Bayern“ (RVHB) wurde in einer Auflage von

10.000 Exemplaren gedruckt. Es wurde an alle Abgeordneten des Bayerischen

Landtags, die Staatlichen Bauämter, die Polizeidienststellen sowie an die bayerischen

Kommunen (Oberbürgermeister, Landräte, Bürgermeister, Vorsitzende der

Bezirksverbände und Präsidenten der Bezirkstage) verteilt. Allein der Erstversand

an die Kommunen umfasste

 

 

2.145 Sendungen.

Weiterhin wird das RVHB im Rahmen von Veranstaltungen, die der Radverkehrsförderung

dienen, verteilt. Das Radverkehrshandbuch steht außerdem als download

im Internet zur Verfügung. Informationsveranstaltungen zur Förderung des

Radverkehrs werden – unter anderem auch in Kooperation mit dem ADFC –

durchgeführt.

zu 2.:

Die Belange des Radverkehrs werden im Kontakt mit der Fahrradakademie des

Bundes gemeinsam und in vielfältiger Art vorangetrieben. Die Arbeit der Fahrradakademie

am Deutschen Institut für Urbanistik wird im Rahmen des Nationalen

Radverkehrsplanes von der Bundesregierung finanziert. Die Fahrradakademie

unterhält einen hochwertigen und informativen Internetauftritt, der allen Interessierten

offen steht. Sie führt bundesweit und abwechselnd in den verschiedenen

Bundesländern Seminare und andere Veranstaltungen – wie z.B. die Fahrradkommunalkonferenz

– durch und erreicht damit die interessierten Kreise der

Fachöffentlichkeit. Die Einrichtung einer „bayerischen Fahrradakademie“ würde

keine erheblich breitere Fachöffentlichkeit erreichen. Sie würde aber eine umfangreiche

Ausstattung mit Personal und Finanzmittel erfordern. Die hierfür notwendigen

Aufwendungen können besser in andere Maßnahmen zur Förderung des

Radverkehrs fließen. Veranstaltungen zum Radverkehr, insbesondere unter Berücksichtigung

der bayerischen Belange, können unabhängig von einer „bayerischen

Fahrradakademie“ – z. B. auch in Kooperation mit dem ADFC und zukünftig

der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK Bayern)

– durchgeführt werden.

zu 3.:

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist für die Organisation des Schienenpersonennahverkehrs,

nicht für die Schnittstellen zuständig. Der Freistaat fördert im

Rahmen des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (BayGVFG)

die Errichtung von “Bike & Ride-Anlagen” an Bahnhöfen.

Die Fördermittel werden von den Regierungen bewilligt, nachdem ein Projekt in

das Programm des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und

Technologie aufgenommen wurde. Antragsteller sind in der Regel Kommunen.

zu 4.:

Die Gründungsinitiative einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen

in Bayern (AGFK Bayern) hat sich auf dem 2. Nationalen Radverkehrskongress in

Nürnberg im Mai 2011 vorgestellt. Die Stadt Erlangen hat die Einrichtung einer

Geschäftsstelle übernommen. Zwischenzeitlich haben sich fast 40 Gründungsmitglieder

zusammengefunden, die in intensiver Zusammenarbeit eine Vereinssatzung

und Aufnahmekriterien erarbeitet haben. Für den 17. Februar 2012 ist der

formelle Gründungsakt mit Beschluss der Satzung und der Aufnahmekriterien vorgesehen.

Der Freistaat unterstützt die AGFK Bayern in der Gründungsphase finanziell.

zu 5.:

Eine einheitliche wegweisende Beschilderung für den Radverkehr in Bayern ist

wesentlicher Bestandteil einer effektiven Radverkehrsförderung und der Radverkehrssicherheit.

Der Freistaat Bayern empfiehlt eine Beschilderung auf der Grundlage

des „Merkblattes zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ 1998

(Hrsg. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) und hat für seinen

Verantwortungsbereich in den Jahren 2009/2010 3600 km Radwegeverbindungen

mit etwa 10.000 neuen Schildern entsprechend ausgestattet. Insgesamt

wurden hierfür 700.000 Euro investiert. Damit sind fast 6.000 km Radverkehrsstrecken

entlang den Bundes- und Staatstraßen einheitlich beschildert. Die dabei

erreichte Ausstattung soll Vorbild für den kommunalen Bereich sein, auch die eigene

Beschilderung zu verbessern.

Das genannte Beschilderungssystem ist speziell auf die Bedürfnisse der Radfahrer

abgestellt und bietet durch eine mögliche Integration von Routenpiktogrammen

eine hohe Flexibilität. Zudem ist das System durch die Kombination aus Hauptund

kleinen Zwischenwegweisern relativ kostengünstig.

zu 6.:

Der Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen erfolgt auf der Grundlage von

Radwegeprogrammen. Für den Bereich der Staatsstraßen sind die vordringlichen

Radwegeprojekte beispielsweise im „Programm zum nachträglichen Anbau von

Radwegen an Staatsstraßen“ enthalten. Die dort gelisteten Maßnahmen sollen bei

ausreichender Mittelbereitstellung bis 2013 realisiert werden. Unabhängig davon

werden bei Neu- und Ausbaumaßnahmen im Bedarfsfall Radwege mit angelegt.

zu 7.:

Radwege, die in das „Bayernetz für Radler“ (BfR) aufgenommen werden, sollen

folgende Kriterien erfüllen:

 

 

Einheitliche Beschilderung nach dem „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderungfür den Radverkehr“ 1998 (Hrsg. Forschungsgesellschaft für Straßenund

Verkehrswesen)

 

 

Eignung der Radwege für eine großräumig vernetzte Erschließung Bayerns.Als bayernweites Angebot soll das BfR keine zu dichten Netzstrukturen und

keine Parallelführungen beinhalten.

 

 

Verantwortlicher Ansprechpartner (z.B. Arbeitsgemeinschaften)

 

 

Verkehrsicherer Zustand der Wege

 

 

Familiengerechte Gestaltung der Radwege und der Infrastruktur.zu 8.:

Die Einführung einer Helmpflicht für Fahrradfahrer ist in Deutschland seit Jahren in

der Diskussion. Es stellt sich dabei insbesondere die Frage, ob der höhere Schutz

des Verkehrsteilnehmers vor Kopfverletzungen bei Unfällen einen Eingriff in die

Entscheidungsfreiheit, einen Helm zu tragen, rechtfertigt. Bei Einführung einer

Helmpflicht für Radfahrer könnte die Attraktivität des Radfahrens leiden. Aus diesen

Gründen wird zunächst eine Grundlagenermittlung des Verordnungsgebers

(BMVBS) zu den Wirkungen der Einführung einer Helmpflicht durchgeführt, deren

Ergebnis abgewartet werden muss.

Im Hinblick auf die befürchteten Nachteile für die Akzeptanz der Fahrradnutzung

und die Grenzen bei der Durchsetzbarkeit eines entsprechenden Gebots wird aus

bayerischer Sicht momentan eine Helmpflicht nicht für vertretbar gehalten. Vielmehr

soll im Rahmen der präventiven Verkehrssicherheitsarbeit durch verstärkte

Aufklärung die freiwillige Bereitschaft zum Helmtragen gefördert werden.

 

 

 

Schriftliche Anfrage betreffend Dringlichkeit und Realisierungschancen der BVWPProjekte

9. Dezember 2011

vom 26.10.2011

Antwort der Staatsregierung vom 2.12.2011

 

Anlagen: 5 Abdrucke dieses Schreibens

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich in Abstimmung mit dem Bayerischen

Staatsministerium des Innern wie folgt:

1. Inwieweit hält es die Staatsregierung für erfolgversprechend, bei der von

ihr selbst konstatierten erheblichen Unterfinanzierung des Bundesverkehrswegeplan

auf eine Anhebung und Verstetigung der investiven Mittel

zu drängen, wo doch die haushalterischen Zwänge des Bundes offensichtlich

sind?

Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur in Bayern sind aus Sicht der

Bayerischen Staatsregierung dringend notwendige Zukunftsinvestitionen,

an denen auch im Hinblick auf allgemeine Konsolidierungszwänge nicht

gespart werden darf. Daher wurde der Bund aufgefordert, aktiv nach Lösungen

neben der Anhebung des entsprechenden Budgets zu suchen, z.B.

die Reinvestition der Gewinne von DB Netz an die Holding oder die Prüfung

alternativer Finanzierungsmodelle wie PPP.

2. Was unternimmt die CSU-geführte Staatsregierung, um dem unhaltbaren

Zustand abzuhelfen, dass das CSU-geführte Bundesministerium für Verkehr,

Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für Projekte ohne konkrete Finanzierungsaussichten

keine Angaben über den geplanten Realisierungstermin

macht?

3. Auf welches Echo ist die Forderung der Staatsregierung gegenüber dem

BMVBS, langfristige und belastbare Ausbaupläne zu erstellen, gestoßen?

4. Inwieweit hat die Staatsregierung diese Forderung nach Vorliegen der

Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung erneuert?

Die Fragen 2.-4. werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam

beantwortet.

Die Bayerische Staatsregierung wird von einer Koalition aus CSU und FDP

gebildet.

Das Bemühen des Bundesverkehrsministeriums, zu einer belastbareren

langfristigen Ausbauplanung zu kommen, ist nicht zu verkennen. Im Zuge

der Überprüfung des Bedarfsplans kam es hinsichtlich des Maßnahmenumfangs

einiger Projekte zu ersten Etappierungen und bis auf weiteres auch

zur Reduzierung des angesichts der derzeitigen Finanzierungssituation

überladenen Ausbaukatalogs. Weitere Fortschritte hin zu langfristigen und

belastbaren Ausbauplänen für die Vorhaben des Bedarfsplans sind im

Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) geplant,

die der Bund für 2015 anstrebt.

Die Aufstellung belastbarer Ausbaupläne hängt auch mit der dringend notwendigen

Verstetigung der Mittel auf einem bedarfsgerechten Niveau (mindestens

2 Mrd. € für Neu- und Ausbau von Schienenvorhaben) zusammen,

die die Staatsregierung mit großem Nachdruck fordert. Die Priorisierung der

Projekte und ein bedarfsgerechter Anstieg der Finanzierung müssen Hand

in Hand gehen. Laufend setzt sich die Staatsregierung überdies für die im

Bedarfsplan enthaltenen Maßnahmen ein und fordert den Bund zu konkreten

Schritten zu deren Realisierung auf.

5. Welche Anstrengungen hat die Staatsregierung unternommen, um die

von ihr selbst kritisch beurteilte Mottgerspange aus dem Bedarfsplan für

den Ausbau der Bundesschienenwege streichen zu lassen?

Bei Äußerungen zu Bedarfsplanprojekten in anderen Ländern ist aus Sicht

der Staatsregierung grundsätzlich Zurückhaltung geboten. Wegen der

nachteiligen Folgen für den bayerischen Untermain hat die Staatsregierung

sich dennoch kritisch zu der sog. Mottgersspange, die Teil eines größeren

Bedarfsplanvorhabens ist, geäußert. Die Staatsregierung geht davon aus,

dass die Mottgersspange im Zuge der Fortschreibung des BVWP erneut

geprüft werden wird und wird sich zum gegebenen Zeitpunkt gegenüber

dem Bund positionieren und auch auf das aus ihrer Sicht fragwürdige Verhältnis

von Nutzen und Kosten der Mottgersspange hinweisen. Aus heutiger

Sicht erscheint ohnehin die Realisierung der Mottgersspange wegen

der strukturellen Unterfinanzierung, aber auch wegen der im Rahmen der

Überprüfung des Bedarfsplans festgestellten Wechselwirkungen mit der

Neubaustrecke Wendlingen – Ulm bzw. von Stuttgart 21 als sehr unwahrscheinlich.

6. Was konnte die Staatsregierung für die Elektrifizierung der Bahnstrecke

Regensburg-Hof erreichen?

Die Staatsregierung fordert den Bund auf, die Elektrifizierung Regensburg -

Hof parallel zu der von Nürnberg nach Hof und Schirnding (Grenze) in den

Bedarfsplan aufzunehmen. Erstmals Gelegenheit hierzu besteht beim geplanten

BVWP 2015. Gegenüber der Staatsregierung hat sich die Deutsche

Bahn AG (DB) ebenfalls für eine Anmeldung der Elektrifizierung im Rahmen

der Aufstellung des neuen BVWP ausgesprochen. Die Staatsregierung wird

dem Bund diese zu gegebener Zeit zur Prüfung vorschlagen und rechnet

aus heutiger Sicht mit einer Aufnahme des Vorhabens in den geplanten

BVWP 2015.

7. Inwieweit konnte die Staatsregierung beim Bund eine bessere Mittelausstattung

für Eisenbahninfrastrukturvorhaben durchsetzen?

Die Finanzierung des Aus- und Neubaus von Eisenbahninfrastruktur hat

insbesondere von dem sog. Finanzierungskreislauf Schiene und der sog.

Verkehrsmilliarde profitiert. Der Finanzierungskreislauf Schiene greift –

zumindest zum Teil – die Forderung der Staatsregierung auf, dass die Gewinne

der Infrastrukturgesellschaften der DB wieder in die Infrastruktur zu

reinvestieren sind. Die zusätzliche Milliarde für die Verkehrsinfrastruktur ist

Ergebnis eines Spitzengesprächs auf Bundesebene unter Beteiligung von

Herrn Ministerpräsidenten. Voraussichtlich wird ein Teil der Mittel in die Modernisierung

von Bahnhöfen und Haltepunkten auch in Bayern fließen und

damit der Eisenbahninfrastruktur zugute kommen.