Anrede
Eigentlich erledigt,
Merkel ok, Schäuble ok, Seehofer ok, Alexander König ok
Die Steuerdatei wird also gekauft
Trotzdem: die Länder müssen ihr Einverständnis geben und da halten wir es für wichtig, dass auch der Landtag sein ok dazu gibt! (Länder zahlen ja auch anteilig dafür, und erhalten wohl auch Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe……)
Ich will nicht verschweigen, dass nicht alle KollegInnen der GRÜNEN den Antrag gut finden. Diese haben große Probleme mit dem Datenschutz, der ihrer Meinung nach beeinträchtigt wird.
Meine kritischen KollegInnen sind aber auf jeden Fall glaubwürdiger als Politiker der CDU/CSU oder der FDP, die sonst jeder V-Mann-Regelung, jedem Überwachungsvorschlag begeistert zustimmen, auch nichts dagegen haben, wenn Hartz IV-Empfänger ihren Kühlschrank öffnen müssen, um nachweisen zu können, dass sie eben nicht in einer Bedarfsgemeinschaft leben, aber bei mutmaßlichen SteuerbetrügerInnen in großem Stile auf einmal Schwierigkeiten haben.
Ich will noch einmal einige Argumente erläutern, die für einen Datenkauf sprechen:
1. Jeder Mann/ jede Frau ist zur Abgabe einer vollständigen Steuererklärung verpflichtet. Unterlässt er /sie dies macht er/sie sich automatisch strafbar.
2. Steuerrechtlich muss jedes Finanzamt ernsthaften Hinweisen auf Steuerhinterziehung nachgehen.
Das Erscheinen auf solch einer CD ist keine Vorverurteilung, begründet aber erstmal einen Anfangsverdacht der erhärtet oder ausgeräumt werden kann.
3. aus bürgerrechtlicher Sicht sind Kronzeugenregelungen oder „Deals“ abzulehnen.
Aber: es geht hier nicht um dubiose Zeugenaussagen, sondern um einfache Hinweise auf mögliche Tatbestände. Zudem: Niemand hat dem Datendealer Straffreiheit zugesichert!
4. Ist der Ankauf von Kriminalitätshinweisen moralisch verwerflich? Steuerhinterziehung ist ein Delikt, jedes Nichtermitteln läuft auf Begünstigung und Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz hinaus!
5. Der Staat hat den Diebstahl nicht in Auftrag gegeben und der Täter ist kein Amtsträger – damit ist die Erhebung der Daten aus staatlicher Sicht völlig unproblematisch erklärt der Strafrechtsprofessor Ambos.
6. Die Frage eines „Verwertungsverbotes“ ist marginal –
Illegal abgehörte Täter im Drogenmilieu werden verurteilt – nicht aufgrund des Telefongesprächs, sondern aufgrund der daraufhin erfolgten Hausdurchsuchung.
Die Daten – CD ist also nicht der Beweis, sondern die sich nun anschließenden Untersuchungen werden gegebenenfalls zu Tatbeständen.
Zudem hat sich inzwischen herausgestellt, dass es selbst in der Schweiz ein höchstrichterliches Urteil dazu gibt, welches die Verwertung erlauben würde!
Und da sind wir bei der Schweiz angelangt.
Anrede
Die Schweiz muss ja einiges an Schlägen einstecken in diesen Tagen von „Staatshehlerei“ ist da die Rede, Kollege König wirft der Schweiz „aktive Beihilfe zur Steuerhinterziehung“ vor.
Ich will das gar nicht kommentieren. Ich will darauf nur mit den Worten eines Schweizer Publizisten antworten: Wie aber kommen wir – die Schweizer – dazu uns zu empören, wenn die Deutschen etwas zurückkaufen, das ihnen ohnehin gehört?
Dem ist nichts hinzuzufügen. Bitte um Zustimmung zu unserem Antrag!
Thomas Mütze 04.02.2010