Rede von Thomas Mütze, MdL zum geplanten bayerischen Versammlungsgesetz 16.7.08

25. Januar 2010


 

Anrede

Einige grundsätzliche Anmerkungen zum geplanten Versammlungsgesetz zu Beginn:

 

Die Versammlungsfreiheit gehört zu den fundamentalen Grundrechten unserer Gesellschaft, wie die Meinungsfreiheit und das Wahlrecht.

 

Eingriffe in dieses Recht unterliegen einem hohen Begründungszwang

 

·       Sie müssen nachweisbar notwendig sein

·       Sie müssen das mildeste Mittel zum Zweck sein

 

Schauen wir uns nun Ihren Gesetzentwurf an:

Ist er unbedingt notwendig?

Nein! Bundesrecht liegt ja vor

        Stellt er das mildeste Mittel zum Zweck dar?

Nein!

 

Ihr Gesetzentwurf ist geprägt von

·      

Sehr weitgehenden Definitionen

·       Deutlichen Verschärfungen von Verboten, Ordnungswidrigkeitsbeständen und Straftatbeständen

·       Aufnahme von einer großen Anzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen deren Auslegung den Behörden überlassen bleibt

·       und nicht zuletzt der Zunahme von Pflichten für die Veranstaltung von Versammlungen

 

Ihre Begründung für diese Verschärfungen ist paradox:

Sie wollen die Demokratie vor rechtsextremen Umtrieben schützen, durch Einschränkung demokratischer Rechte!

 

Anrede

Was sind denn die Auswirkungen Ihres Gesetzes?

Unter anderem:

·       Veranstaltungen werden aufgrund von Vermutungen verboten!

·      

Veranstalter verzichten auf Versammlungen, weil sie den bürokratischen Aufwand fürchten

·       Der Datenschutz wird auf unannehmbare Weise eingeschränkt

·       Veranstalter müssen sich als Ermittlungs- und Überwachungsbeamte aufspielen.

 

Als jugendpolitischer Sprecher meiner Fraktion möchte ich hier einmal die besonderen Auswirkungen auf die Jugendarbeit in Bayern schildern.

Gerade die Jugendarbeit und die Jugendverbände leben von der Möglichkeit der politischen Willensbekundung durch Versammlungen und Kundgebungen -> ich erinnere hierbei nur an die machtvolle Demonstration auf dem Odeonsplatz gegen die Kürzungen des Jugendprogramms.

 

Ein wichtiges Ziel der Jugendarbeit ist es gerade, diese zu befähigen Demokratie zu erleben. Dieses wollten Sie erschweren und vereiteln.

 

Mit ihrem verquerem Verständnis von Demokratie und Versammlungsfreiheit zerstören Sie das, was sie vorgeblich schützen wollen.

 

Ziehen Sie Ihren Gesetzesvorschlag zurück, überarbeiten ihn im Sinne der Petenten und die Demokratie wird es Ihnen danken!

 

 

Rede vor dem Bayerischen Landtag zur Drogen-Interpellation

23. Oktober 2007

Worum geht es dabei? Mit diesem Aufruf möchte ich die Drogenpolitik dieses Landes ganz grundsätzlich hinterfragen und Politik und Öffentlichkeit in Bayern auf die Missstände hinweisen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wieso kann man in Bayern auf die Idee kommen eine große Anfrage zur Drogenpolitik dieses Landes zu stellen?

Diese Frage können wir schnell beantworten: Weil hier so vieles schief läuft in der Drogenpolitik, dass man geradezu gezwungen ist darauf hinzuweisen und die vorhandenen Probleme ansprechen muss.

Denn entweder ist die Staatsregierung ideologisch verbohrt in ihren Positionen oder sie sieht die Probleme gar nicht, was in unserer Interpellation deutlich geworden ist.

Gleichzeitig geht es in der Drogenpolitik in Bayern, wenn man den Statistiken glauben darf, um über 1 Mio. Menschen, die von einer Sucht betroffen sind. Es mag ja sein, dass ihre Lieblingsdrogen, die illegalen nicht mehr die Rolle spielen. Dafür steigt der Konsum der anderen Drogen, Nikotin, Alkohol und Medikamentensucht. Das bedeutet: Jede, jeder 12. in Bayern hat mit einer Sucht zu kämpfen und für diese Million Menschen steht im Haushalt gerade mal 5,6 Mio. € zur Verfügung, d.h. gerade mal 5 € pro Person, pro Jahr!

Darauf darf man als Finanzpolitiker auch mal hinweisen.

Ich möchte zwei Problembereiche ansprechen, meine Kolleginnen werden nachher noch ergänzen.

Da ist zum einen, die von Ihnen verweigerte kontrollierte medizinische Behandlung von Heroinabhängigen. Das ist ein beispielloses Erfolgsmodell in der Drogenpolitik in Deutschland. Alle großen Städte in Deutschland haben inzwischen diese Projekte. CDU geführte Bundesländer sind überzeugt davon. Die Bundesärztekammer hat sich für die kontrollierte Vergabe von Diacetylmorphinen ausgesprochen, weil diese Therapie besser für die Abhängigen ist als die bekannte Methadon -Therapie.

Da sie einen besseren Gesundheitszustand haben und nicht noch andere illegale Drogen zusätzlich konsumieren müssen.

1. Sie verweigern die finanzielle Unterstützung. Das wäre ja schon schlimm genug.

Aber

2. diffamieren sie diese kontrollierte medizinische Behandlung als „Pseudo-Überlebenshilfe“, die „unnötigen Verbrauch finanzieller Ressourcen bedeute“!!

Man kann es kaum glauben, wenn es nicht schwarz und weiß da stünde.

Aber da geht es ja nur um Heroinabhängige. Menschen von deren Existenz sie ja sowieso nie etwas wissen wollten!!

Und dann Herr Minister diffamieren sie unseren Vorstoß auch noch als „Heroin auf Krankenschein“. Unglaublich!

Klar, Herr Minister, ich geh zum Arzt und da bekomm ich dann mein Heroin. Woher haben Sie das? Haben Ihnen das ihre Hardliner im Ministerium aufgeschrieben?? Von uns ist das jedenfalls nicht.

 

Wir fordern sie auf: Unterstützen Sie die Heroin-Ambulanzen. Geben Sie ihre Betonpolitik auf und helfen Sie den Menschen. Unterstützen Sie die Anträge in Bundesrat und Bundestag und finanzieren sie endlich mit! Sie sagen doch immer Näher am Menschen. Fragt sich nur an welchen??

Der zweite Problemkreis, der sich durch die Interpellation erschließt ist der der Externen Suchtberatung in den Justizvollzugsanstalten in Bayern.

Für alle Bayerischen JVAen stehen gerade einmal 42,9 Planstellen zur Verfügung. Die empfohlene relation von berater/in zur klientel liegt bei 1:200.

Ich lese ihnen mal die Schlüssel für drei Gefängnisse vor:

Bamberg 1: 406

Niederschönenfeld 1: 568

Hof 1. 580

Wie soll dort Suchtberatung gelingen?

Die Wartezeiten bewegen sich, laut Interpellation bei einigen Wochen, das glauben Sie doch selber nicht. Bei diesen Reationen wird klar, dass dies nicht stimmen kann. Das Ziel muss es also sein, die Relation von 1:200 einzuführen. Es muss ihr Ziel sein, zu diesen relationen bayernweit zu kommen.

Eine Begründung könnte sein, weil es Ihnen bares Geld bringt.

Diese Argumentation sei mir erlaubt.

Ein/e Suchtberater/in erwirtschaftet ihr/sein Gehalt, wenn drei drogenabhängige Inhaftierte in eine medizinische Rehabilitation vermittelt werden.

Insgesamt werden die „Ersparnisse“ durch die externe Drogenberatung durch vermiedene Hafttage und eingesparte Haftplätze auf vorsichtige 17 Mio. € geschätzt. Jährlich!!

Es müsste also in ihrem Interesse sein, allein aus finanziellen Aspekten, hier aufzustocken.

Zu den großen weißen Flecken in der bayerischen Drogenpolitik werden meine Kolleginnen wie schon erwähnt noch etwas sagen.

Ich möchte noch eine Anmerkung zur aktuellen Debatte um die Testkäufe von Alkohol durch Jugendliche machen.

Ich könnte mir nämlich sehr gut vorstellen, dass Sie das toll finden, Jugendliche zu Spionen zu machen.

Unsere Position ist da eine andere.

Es kann doch nicht sein, das wir Jugendliche Zu „Agents provocateurs“ machen!! Wir können doch nicht jemanden, der eventuell Alkohol an Minderjährige verkauft hat durch eben diese zu einer Straftat auffordern, zu einer Straftat provozieren?

Das kann doch nicht das Ziel sein!

Eine funktionierende Gewerbeaufsicht könnte sehr wohl in der Lage sein, den Jugendschutz durch ihre Präsenz durchzusetzen. Sie haben durch Ihre Kürzungen im Bereich der Gewerbeaufsicht, genau dies unmöglich gemacht. Dies sollten sie sich bei allen Überlegungen, die dazu in ihrer Fraktion gemacht werden, Kolleginnen der CSU, genau überlegen.

Diese Interpellation hat uns jedenfalls viele Hinweise auf Handlungsfelder in den nächsten Monaten beschert und wir hoffen auf ihre Motivation und ihre Einsicht in diesem Bereich tätig zu werden, mehr als bisher.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!