9. Mai 2012
Grüner Antrag morgen im Agrarausschuss
München (08.05.2012/bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag wollen die Richtlinie für Zuwendungen zu waldbaulichen Maßnahmen ändern. „Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, in deren Forstbetrieb zu hohe Verbissschäden durch Schalenwild vorhanden sind, sollen künftig von der Förderung ausgeschlossen werden“, erklärt der agrarpolitische Sprecher Adi Sprinkart. „Wir wollen so erreichen, dass Bemühungen um Waldumbau und Schutzwaldsanierung nicht durch zu hohe Wildbestände vor Ort ins Leere laufen.“
Der Bayerische Oberste Rechnungshof hatte im Jahresbericht 2010 die Waldbauförderung überprüft. Obwohl aus den Programmen „Waldbauförderung“ und „Zukunft Bayern 2020“ im Jahr 2008 insgesamt rund 7,5 Millionen Euro und 2009 rund 6,8 Millionen Euro für Waldumbau einschließlich Wiederaufforstung ausgereicht wurden, steht für den ORH infrage, ob die Ziele des Waldumbaus bis 2020 erreicht werden können. Eine Ursache sieht der ORH in dem nach wie vor zu hohen Wildverbiss.
Der entsprechende grüne Antrag steht morgen auf der Tagesordnung des Agrarausschusses und ist auf Nachfrage in der Pressestelle erhältlich.
9. Mai 2012
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts setzt Schlussstrich unter ein langes und erfolgreiches Tauziehen um die Versammlungsfreiheit in Bayern
München (8.5.2012/sip). Die Landtagsgrünen haben die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Versammlungsgesetz als rein formalen Akt bezeichnet. „Die aktuelle Entscheidung ist sozusagen juristisches Handwerk – Fakt bleibt, dass die Staatsregierung durch ein breites Gegenbündnis gezwungen wurde, ihr ursprüngliches Versammlungsgesetz einzustampfen und die überbordenden Eingriffsbefugnisse der Behörden gegen die Versammlungsfreiheit zurückzuziehen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Christine Stahl.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Gesetz aus dem Jahr 2008, mit dem die damalige CSU-Staatsregierung weitreichende Einschränkungen für das Demonstrationsrecht in Bayern durchgedrückt hatte. Dazu zählten hohe bürokratische Hürden bei der Anmeldung von Versammlungen, aber auch massive Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden während einer Demo. Ein breites Bündnis, darunter auch die bayerischen Grünen, hatte deshalb vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen das CSU-Gesetz geklagt und dabei einen großen Erfolg erzielt: Die Karlsruher Richter setzten in einer einstweiligen Anordnung weite Teile des umstrittenen bayerischen Versammlungsgesetzes außer Kraft. Die neugewählte schwarz-gelbe Regierungskoalition in Bayern zog daraufhin das verfassungsrechtlich strittige Gesetz zurück und legte ein neues Gesetz vor, dass auf die weitgehenden staatlichen Eingriffsbefugnisse verzichtete. „Jetzt ging es in Karlsruhe nur noch darum, ob ein altes Gesetz, das nicht mehr gültig ist, überhaupt noch Gegenstand eines Verfahrens sein kann“, erklärt Christine Stahl. Die Karlsruher Richter haben diese juristische Frage verneint. „Doch das ändert nichts daran, dass der Gang eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses nach Karlsruhe letztlich dafür gesorgt hat, dass ein massiver Angriff auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Bayern abgewehrt werden konnte.“