Weckruf für Bayerns Verkehrspolitik

26. April 2012

Grüne kündigen im Landtag Aktuelle Stunde zur Zweiten Stammstrecke an

 München (25.4.2012/sip). Die Grünen wollen das Debakel um die Münchner S-Bahn zum Thema der Aktuellen Stunde im Bayerischen Landtag machen. „Seit Jahren führt die Staatsregierung einen Eiertanz um die 2. Stammstrecke auf – und die Fahrgäste in der Region München schauen unterdessen in die Röhre“, sagte der Fraktionsvorsitzende Martin Runge.

Anstatt die offenkundigen Engpässe im S-Bahn-Verkehr pragmatisch anzugehen, habe der Freistaat als Aufgabenträger den Menschen mit dem Prestigeprojekt Zweite Stammstrecke immer wieder falsche Hoffnungen gemacht. „Dabei ist längst klar, dass der Nutzen des Projekts in keinem tragbaren Verhältnis zu den Milliardenkosten steht“, so Martin Runge. Der Tanz um die zweite Röhre sei damit symptomatisch für viele Projekte im Verkehrsbereich: „Die Verkehrspolitik ist mittlerweile eine einzige Wunschliste unreflektierter und unbezahlbarer Großprojekte, die über Jahre hinweg Mittel und Planungskapazitäten binden, ohne für die Bürgerinnen und Bürger wirklich Verbesserungen zu bringen.“ Es sei deshalb dringend geboten, in der Verkehrsplanung für Transparenz zu sorgen und klar zu stellen, welche Projekte vordringlich und finanzierbar sind. „Wir brauchen keine Phantomtunnel, sondern endlich klare Prioritäten.“

Anfragen zum Plenum – Plenarwoche 16. KW

19. April 2012

Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Thomas M ü t z e (GRÜ):

Inwieweit muss für eine vom Freistaat geförderte Straßenbaumaßnahme das Nutzen-Kosten-

Verhältnis ermittelt werden, wie kann ohne vorliegendes Nutzen-Kosten-Verhältnis allgemein

überprüft werden, ob eine zur Förderung eingereichte Maßnahme wirtschaftlich ist und wie

wurde beim Umbau des Kreuzungsbereiches Südliche Entlastungsstraße/Laugnastraße in Wertingen

die Wirtschaftlichkeit überprüft bzw. nachgewiesen?

Staatsminister Joachim H e r r m a n n antwortet:

Für vom Freistaat Bayern geförderte kommunale Straßenprojekte wird kein Nutzen-Kosten-

Verhältnis ermittelt. Es wird vielmehr geprüft, ob die gewählte Maßnahme zur Verbesserung

der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig und geeignet ist und – wenn mehrere Lösungsmöglichkeiten

bestehen – eine wirtschaftliche Variante gewählt wird.

Im vorliegenden Fall sollen mit dem planfestgestellten Vorhaben sowohl die Verkehrsströme

am Knotenpunkt leistungsfähig abgewickelt werden als auch die Sicherheit und Leistungsfähigkeit

des Verkehrsflusses auf der durchgängigen Staatsstraße 2033 als überregionale Verkehrsachse

zwischen dem Landkreis Dillingen a. d. Donau und dem Großraum Augsburg verbessert

werden. Die Planungsziele können entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss vom

09.12.2011 nur mit der gewählten Lösung erreicht werden.