Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze vom 14.12.2011
30. Januar 2012Anlagen: 5 Abdrucke dieses Schreibens
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1: Inwieweit gedenkt die Staatsregierung die Bürgerschaft und
Fachöffentlichkeit in die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes
einzubinden?
Frage 2: Inwieweit ist diese Einbindung öffentlich?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Die Aufstellung des Gesamtverkehrsplans befindet sich
derzeit noch in der konzeptionellen Phase. Aussagen zum konkreten Vorgehen
können derzeit noch nicht getroffen werden.
Frage 3: Welchen Beitrag zum Klimaschutz bzw. welches konkrete CO
2-Minderungsziel gedenkt die Staatsregierung den einzelnen Verkehrsträgern
im Verkehrssektor zuzuschreiben, nachdem das
Bayerische Energiekonzept eine wesentliche Aufgabe darin
sieht, Emissionen deutlich zu senken?
Frage 4: Welchen Beitrag zur Primärenergieeinsparung gedenkt die
Staatsregierung den einzelnen Verkehrsträgern im Verkehrssektor
zuzuschreiben, nachdem das Bayerische Energiekonzept eine
wesentliche Aufgabe darin sieht, den Energieverbrauch zu
senken?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Es ist derzeit nicht geplant, konkrete Einspar- oder Minderungsziele
in den Gesamtverkehrsplan aufzunehmen. Allerdings befindet
sich der Gesamtverkehrsplan momentan noch in der konzeptionellen Phase,
sodass noch keine inhaltlichen Festlegungen getroffen werden können.
Zur Umsetzung des Energiekonzepts ist es vorgesehen, Maßnahmen und
Techniken für alle Verkehrsträger aufzuzeigen, die zu Energieeinsparungen
und Emissionsminderungen führen und damit zum Klimaschutz beitragen.
Zum einen sollen Maßnahmen dargestellt werden, die zu einer Verkehrsverlagerung
auf die jeweils umweltfreundlichsten und energieeffizientesten
Verkehrsträger beitragen. Weiterhin soll die Entwicklung ressourcen- und
umweltschonender Betriebsverfahren und Antriebstechnologien zur Optimierung
jedes einzelnen Verkehrsträgers angeregt werden. Zu berücksichtigen
ist dabei insbesondere eine optimierte Verknüpfung der verschiedenen
Verkehrsmittel.
Frage 5: Wie beurteilt die Staatsregierung den Energieverbrauch des
Flugverkehrs in Bayern, nachdem schon seit 1985 die Fliegerei
mehr Energie als die Eisenbahn verbraucht?
Die Staatsregierung misst dem Luftverkehr eine außerordentlich hohe Bedeutung
für die Standortqualität der bayerischen Wirtschaft bei. Dieser trägt
zur Sicherung der Position Bayerns in der Weltwirtschaft bei. Gleichzeitig
muss der Luftverkehr jedoch so umweltschonend wie möglich gestaltet
werden.
Ausweislich der Energiebilanz Bayern übersteigt der Endenergieverbrauch
des Luftverkehrs den des Schienenverkehrs. Im Jahr 2009 betrug der Anteil
des Luftverkehrs am Endenergieverbrauch des gesamten Verkehrs in Bayern
15,5 %, der Anteil des Schienenverkehrs 2,4 %.
Ein Grund hierfür liegt im methodischen Vorgehen bei der Erhebung der
Zahlen. Der Länderarbeitskreis Energiebilanzen führt hierzu folgendes aus:
„Da primärstatistische Angaben über den Energieverbrauch im Verkehrssektor
nicht vorliegen, werden die Lieferungen an die einzelnen Verkehrsträger
dem Verbrauch gleichgesetzt. Ausgewiesen wird nicht etwa der verkehrsbedingte
Energieverbrauch der Wohnbevölkerung des jeweiligen
Landes, sondern der Energieabsatz zur Erstellung von Fahrleistungen, ungeachtet
dessen, wo diese erbracht werden. Mit dem Bilanzjahr 1995 werden
auch die Lieferungen von Otto-, Diesel- und Flugkraftstoffen an militärische
Dienststellen in den Verkehrsverbrauch einbezogen, soweit hierzu
Angaben vorliegen.“
D. h. für die Energieverbräuche des Luft- und des Schienenverkehrs können
aus methodischen Gründen jeweils nur die Absatzzahlen herangezogen
werden. Der Fehler, der sich aus der Differenz von Absatz und tatsächlichem
Verbrauch auf bayerischem Gebiet ergibt, bleibt unberücksichtigt.
Für den Schienenverkehr dürften Absatz und Verbrauch nahezu identisch
sein, wohingegen beim Flugverkehr angesichts der überwiegend internationalen
Verbindungen nur ein sehr geringer Teil des Absatzes auch tatsächlich
in Bayern verbraucht werden dürfte.
Weiterhin ist zu beachten, dass ein alleiniger Vergleich der kalorischen
Energieverbräuche auf Endenergieebene (hier: Verkehr) nur bedingt aussagekräftig
ist, da die verschiedenen Energieträger unterschiedliche „Qualitäten“
aufweisen. Der Energieverbrauch beim Schienenverkehr wird zu
über 80 % durch elektrischen Strom gedeckt. Der zur Erzeugung des
Stroms notwendige Energieeinsatz wird jedoch im Umwandlungssektor bilanziert.
Abhängig von der Art der Erzeugung (Erzeugungsmix) kann dieser
ein Mehrfaches des Stromverbrauches auf Endenergieebene betragen.
Unabhängig davon hat der Luftverkehr seit 1985 deutlich an Bedeutung
gewonnen. Beispielsweise erhöhte sich der Anteil des Luftverkehrs an der
Gesamtverkehrsleistung im deutschlandweiten Personenverkehr von 2,1%
im Jahr 1985 auf 5,6% im Jahr 2008. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der
Anteil des Schienenpersonenverkehrs nur von 7,1% im Jahr 1985 auf 7,6%
im Jahr 2008. Die Beförderungsmenge im Luftfrachtverkehr hat international
ebenfalls erheblich zugenommen. Gleichzeitig konnte aufgrund technischer
Weiterentwicklungen erreicht werden, dass der Kraftstoffverbrauch
des Weltluftverkehrs deutlich langsamer wächst als die Verkehrsleistung.
Der spezifische Kraftstoffverbrauch der Flugzeuge konnte innerhalb von 30
Jahren um mehr als zwei Drittel reduziert werden. Triebfeder sind hierbei
auch die Luftfahrtunternehmen selbst, die deutliche Kosteneinsparungen
über die Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs realisieren können.
Frage 6: Was versteht die Staatsregierung unter der sachgerechten Ermittlung
der jeweiligen externen Kosten im Zusammenhang mit
der Förderung der Verkehrsverlagerung auf klimaschonende
Verkehrsträger?
Unter „externen Kosten des Verkehrs“ sind alle Kosten zu verstehen, die
durch Verkehrsteilnehmer verursacht, jedoch nicht von ihnen selbst getragen
werden. Während die „internen Kosten“ von den Verkehrsteilnehmern
selbst getragen werden (Zeitaufwand, Fahrzeug- und Kraftstoffkosten etc.),
kommt für „externe Kosten“ zunächst die Gesellschaft auf (Straßenbau,
Folgen von Unfällen, Luftverschmutzung etc.). Zu den externen Kosten
zählen Unfallkosten, Klimaschäden, Luftverschmutzung, Lärm, Natur- und
Landschaftsverbrauch. Die Berechnung externer Kosten ist wirtschaftswissenschaftlich
höchst umstritten. Daher muss zunächst untersucht werden,
wie die externen Kosten sachgerecht ermittelt und den jeweiligen Verkehrsträgern
angelastet werden können, um einen fairen Wettbewerb der Verkehrsträger
untereinander zu gewährleisten. Diese Aufgabe stellt sich nicht
nur für Bayern, sondern europaweit.
Frage 7: Wie gedenkt die Staatsregierung landesplanerisch ein vielfältiges
Versorgungsangebot in den Ortszentren zu gewährleisten, um
die Zahl der Fahrbewegungen zu reduzieren?
Mit dem Zentrale-Orte-System enthält das geltende Landesentwicklungsprogramm
(LEP) ein maßgebliches Instrument zur Sicherstellung einer flächendeckenden
Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen
der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung. Durch die Bündelung
der zentralörtlichen Einrichtungen in den Zentralen Orten und deren Konzentration
in deren Siedlungs- und Versorgungskernen werden die Verkehre
gebündelt, die Auslastung des ÖPNV befördert, der Individualverkehr
reduziert und damit die Umwelt entlastet. Für die Bürger ergeben sich Vorteile,
etwa durch die gute Erreichbarkeit und die kurzen Wege bei der Nutzung
mehrerer Einrichtungen.
Mit der Ausrichtung, eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu
gewährleisten, dient das Zentrale-Orte-System auch maßgeblich der Umsetzung
des Leitziels der gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen
in allen Landesteilen. Das System zielt ferner darauf ab, die Einrichtungen
auch dann vorzuhalten, wenn sie etwa aufgrund abnehmender Bevölkerung
nicht mehr voll ausgelastet sind.
Zur Gewährleistung eines vielfältigen Versorgungsangebots in den Ortszentren
tragen auch die Festlegungen im LEP zur Steuerung einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung bei. Das sog. Anbindungsziel, wonach Neubauflächen
möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen
werden sollen, dient dazu, eine weitere Zersiedelung der Landschaft
zu verhindern und die Inanspruchnahme von freien Flächen möglichst
gering zu halten. Der im LEP festgelegte Vorrang der Innenentwicklung
vor der Außenentwicklung zielt darauf ab, dass vorhandene Flächenpotentiale
und die Möglichkeiten der Nachverdichtung innerhalb bestehender
Siedlungen genutzt werden. Diese Vorgaben dienen der Erhaltung
kompakter Siedlungsstrukturen mit funktionsfähigen und attraktiven Innenstädten
und Ortskernen, so dass wohnortnahe Versorgungseinrichtungen
besser erreicht werden können. Die Zahl der Fahrbewegungen in den Ortszentren
wird dadurch nachhaltig reduziert.
Auch das Einzelhandelsziel des LEP zielt darauf ab, die Funktionsfähigkeit
der Zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung zu sichern. Dabei
kommt den Innenstädten und Ortskernen eine besondere Bedeutung zu.
Durch die Vorgaben des LEP zur Lage von Einzelhandelsgroßprojekten
innerhalb der Gemeinde werden eine enge räumliche Zuordnung von Einzelhandelsstandorten
und Wohnbebauung und die Erreichbarkeit mit dem
öffentlichen Personennahverkehr sichergestellt. Damit trägt das Einzelhandelsziel
zu einer Reduzierung von Versorgungsfahrten bei. Durch die Begrenzung
zulässiger Verkaufsflächen wird zudem die Funktionsfähigkeit der
Zentralen Orte und damit insbesondere auch der innerstädtischen Versorgungsstrukturen
gesichert.
Auch im künftigen LEP soll am bewährten Zentrale-Orte-System sowie an
Vorgaben zur Anbindung von Neubauflächen und zur Steuerung des großflächigen
Einzelhandels festgehalten werden. Dabei sollen die Festlegungen
gerade auch an die Anforderungen, die sich durch den demographischen
Wandel ergeben, angepasst werden.
Frage 8: Wie steht die Staatsregierung dazu,
a) bei den Ausschreibungen von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr
durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft erneuerbare Traktionsenergien
zu berücksichtigen bzw. die Dieseltraktion unter Fahrdraht ist zu
vermeiden,
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist bemüht, bei der Konzeption der
Ausschreibungen von Schienenpersonennahverkehrsleistungen soweit wie
möglich Fahrten von brennkraftbetriebenen Fahrzeugen unter Fahrdraht zu
vermeiden. Dies lässt sich aber vor allem im Zulauf auf Ballungsräume und
größere Knotenbahnhöfe nicht immer vermeiden. Zudem weist das bayerische
Schienennetz große Elektrifizierungslücken auch auf stark befahrenen
Strecken und in Ballungsräumen auf (Allgäu, Nord- und Südostbayern,
bayerisches Oberland), so dass eine energieeffizientere Ausgestaltung des
Angebots mit elektrischen Fahrzeugen hier nicht möglich ist.
Die Berücksichtigung regenerativer Energien erfolgt bei elektrischer Traktion
durch die Tatsache, dass die bahneigene Stromerzeugung in Bayern zu
100 % in Wasserkraftwerken erfolgt. Die bayerischen Wasserkraftwerke
tragen jedoch bundesweit nur zu etwa 10 % zur Bahnstromerzeugung bei.
Daher werden bei höherem Bahnstrombedarf auch andere Energiequellen
genutzt.
Bei brennkraftbetriebenen Fahrzeugen fehlt es bislang an Alternativen von
Seiten der Schienenfahrzeugindustrie, die eine Nutzung regenerativer
Energien bzw. aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnenen und damit
CO
2-neutralen Energieträgern erlauben. Möglichkeiten zur Energierückgewinnungauch bei brennkraftbetriebenen Fahrzeugen fördert der Freistaat
Bayern derzeit in einem Pilotprojekt bei der Westfrankenbahn. Hier speichert
ein Dieseltriebwagen beim Bremsen zurückgewonnene elektrische
Energie, die für das Anfahren wieder zur Verfügung steht. Das Projekt hat
2011 den Sonderpreis für herausragende unternehmerische oder wissenschaftliche
Leistungen durch das Cluster Bahntechnik im Rahmen des
Wettbewerbs „Innovationspreis Intelligenz für Verkehr und Logistik“ erhalten.
Technisch lässt sich das höchstmögliche Maß an Energieeffizienz nur mit
elektrischer Traktion erreichen. Hierfür ist erforderlich, dass der Bund bzw.
die bundeseigene DB Netz AG als verantwortlicher Betreiber der Schieneninfrastruktur
ihre im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf
festgeschriebenen Elektrifizierungsvorhaben so schnell wie möglich realisiert.
b) dass sich der Freistaat an der Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken
beteiligt?
Gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz liegt die Vorhaltung der Schienenwege
originär in der Zuständigkeit des Bundes. Darunter fällt auch die Elektrifizierung
von Schienenstrecken. Eine Kostenbeteiligung des Freistaats bei
Elektrifizierungen, die auf Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
geplant und finanziert werden, ist für die Staatsregierung daher
grundsätzlich nicht darstellbar. Einzige Ausnahme stellt hier die Elektrifizierung
der Strecke von Geltendorf nach Lindau dar, für die der Freistaat einVorfinanzierung von 55 Mio. € fest zugesagt hat. Dies war der besonderen
Situation geschuldet, dass ansonsten die Vorfinanzierungszusage der
Schweiz mit 50 Mio. € zurückgenommen worden wäre, weil der Bund seiner
Finanzierungsverpflichtung zu diesem Zeitpunkt nicht nachkommen
konnte.
Der Freistaat hat sich bei Elektrifizierungsmaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) beteiligt. So finanzierte die Staatsregierung
im Rahmen des S-Bahn-Ergänzungsnetzes Nürnberg die Elektrifizierung
des Streckenabschnitts Lauf – Hartmannshof mit einem Anteil von
40 % mit und übernahm auch die Planungskosten. Im Großraum München
ist beabsichtigt, die Elektrifizierung der Linie A Dachau – Altomünster aus
GVFG-Mitteln zu finanzieren.